Hilfe, komme nicht weiter.
Ich bin Ergotherapeutin, gehöre somit grundsätzlich erstmal zu einer der Berufsgruppen, die versicherungspflichtig ist.
Nach betriebsbedingter Kündigung habe ich vor, mich ergotherapeutischen Praxen als freie Mitarbeiterin anzubieten, z.B. zur Urlaubsvertretung.
Gleichzeitig möchte ich eine Art Beratungsbüro eröffnen. Die Beratung wird nicht auf ärztliche Weisung erfolgen.
Für mich ist wichtig zu wissen, ob der Vorwurf der Scheinselbständigkeit für meine Tätigkeit als freie Mitarbeiterin gilt, da mögliche Auftraggeber vor den möglichen Folgen zurückschrecken.
Mir bleibt aufgrund der Stellensituation aber kaum etwas anderes als eben die Selbständigkeit, wenn ich arbeiten will.
So wie ich das verstehe geht es doch darum, dass irgendjemand die Sozialleistungen zu tragen hat.
Meine Fragen:
1. Wenn ich nun als Ergotherapeutin ja sowieso rentenversicherungspflichtig bin, muss ich das zahlen. Kann dann ein Auftraggeber noch in die Pflicht genommen werden?
2. Bin ich aufgrund der Berufsbezeichnung schon rentenversicherungspflichtig oder ist das nur an die Tätigkeit "Behandlung auf ärztliche Anweisung" gebunden, gilt also nicht für meine Beratungstätigkeit?
3. Ich möchte den Gründungszuschuß vom Arbeitsamt in Anspruch nehmen, gelte ich für die Dauer der Förderung erst mal als Selbständige oder sollte dennoch eine Statusüberprüfung beantragt werden?
Ich habe hier schon mehrere Erkundigungen eingeholt, über die Rentenversicherungsanstalt vor Ort, die Krankenkasse, den Berufsverband, das Internet, entweder gab es keine klaren Auskünfte, weil die Stellen überfragt waren, oder die Infos waren total unterschiedlich.
Für hilfreiche Informationen wäre ich wirklich sehr dankbar.