Es tatsächlich so, wie "KSC" in seiner 2. Antwort mitteilt, dass diese Grenze demnächst 400,- EUR beträgt. Somit glaube ich, da Sie nicht mehr verdienen wollen, alle Unklarheiten beseitigt sind.
Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenAlle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert
Es tatsächlich so, wie "KSC" in seiner 2. Antwort mitteilt, dass diese Grenze demnächst 400,- EUR beträgt. Somit glaube ich, da Sie nicht mehr verdienen wollen, alle Unklarheiten beseitigt sind.
Liebe "hildegard"! Bis 400,- EUR trägt der Arbeitgeber sowieso 30% Pauschalkosten und muss diese an die Mini-Job-Zentrale abführen, unabhängig von Ihrem Status.
Da Sie versicherungsfrei sind muß der AG Pauschalbeiträge zahlen.
Auszug aus den Bestimmungen zur "Scheinselbstständigkeit":
Grundsätzlich besteht die Versicherungspflicht solange, wie die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Regelmäßig endet sie damit, dass die Tätigkeit aufgegeben wird, der Selbständige einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellt oder für weitere Auftraggeber arbeitet. Arbeitet der Selbständige nur noch geringfügig oder bezieht er eine Vollrente wegen Alters bzw. erhält er nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder entsprechenden kirchenrechtlichen Regelungen oder nach den Regelungen einer berufsständischen Versorgungseinrichtung eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze, ist er versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2, 4 SGB 6).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.