Die Rentenversicherungsträger überwachen im Rahmen der Betriebsprüfung die ordnungsgemäße Beitragszahlung (§ 28p SGB IV). Grundsätzlich finden die Prüfungen in einem regelmäßigen Turnus statt, können aber bei einem Verdacht auf Beitragshinterziehung auch "ad hoc" erfolgen. In Ihrem Falle könnte also ein Hinweis an die Rentenversicherung erfolgen, damit die Dinge ihren Lauf nehmen.
Im nachstehenden Link sind die zuständigen Prüfbüros genannt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_9958/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02__arbeitgeber__steuerberater/02__pruefbueros/pr_C3_BCfb_C3_BCros__index.html