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Scheinselbständigkeit bei ausländischem Auftraggeber?

von July23.10.2007 | 18:57
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich brauche dringend einen Rat. Ich bin 50 Jahre alt, seit 2002 arbeitslos und seit 2005 ALG II-Empfängerin. Meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen schlecht, da ich die meiste Zeit meines Lebens Hausfrau war. Mein Mann ist inzwischen bedingt durch die Arbeitslosigkeit psychisch krank und nur bedingt einsatzfähig, ich habe noch ein schulpflichtiges Kind. 2001 habe ich mich mit einem Onlinehandel selbständig gemacht, der jedoch nicht mehr als ein Taschengeld einbringt. Dieses Jahr im Juli endlich fand ich eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Es handelt sich um Auftragsbearbeitung für ein ausländisches Unternehmen in einem anderen EU-Land in Heimarbeit. Ich stelle Rechnungen und diese werden mit einem Zahlungsziel von 2 - 3 Monaten bezahlt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Es gibt ebenfalls keine Kündigungsfristen oder ähnliches, sondern es steht mir frei, Aufträge anzunehmen und zu bearbeiten oder auch nicht. Arbeite ich, verdiene ich etwas, arbeite ich nicht, verdiene ich nichts. Logischerweise arbeite ich, soviel ich Aufträge bekomme. Dies sind nicht immer die gleichen Hierbei verdiene ich seit letzten Monat 1200 EUR brutto. Ob dies nächsten Monat auch noch so ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es auch einmal gar keine Aufträge. Ich hoffe jedoch auf Regelmäßigkeit. Ich habe allerdings nur diesen einen Auftraggeber und bin auf der Suche nach anderen. Solange ich keine anderen Auftraggeber habe, bin ich weiterhin bei der ARGE (mit Familie als Bedarfsgemeinschaft) und erhalte von dort Zuschüsse. Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet und meint, ich müsse mich selbst krankenversichern, auch wenn ich noch bei der ARGE bin. Von der Krankenkasse hörte ich auch zum ersten Mal das Wort "Scheinselbständigkeit". Nun stellt sich die Frage, ob dies auch für mich zutrifft und ob ich rentenversicherungspflichtig bin? Hinzu kommen erschwerend folgende Umstände: 1. Das von mir verdiente Geld ist alles, was wir neben dem geringen Zuschuß der ARGE besitzen. Muß ich davon noch Krankenkasse und Rentenversicherung zahlen, bleibt mir nichts mehr. 2. Der Auftraggeber hat mich mit einem Stillschweigevertrag belegt. Ich darf über meine Arbeit (Geheimhaltungsstufe höchsten Grades) keine Auskunft geben und auch nicht über den Auftraggeber selbst. Dies hat keine Gründe der Verschleierung, sondern dient der Vorsicht der Spionage von Konkurrenzunternehmen. Ich habe mich bei der örtlichen Rentenversicherungsstelle erkundigt, doch dort konnte man mir keine zufriedenstellende Auskunft geben, ob ich scheinselbständig bin oder nicht. Vor allem die Aussage, daß ich den Auftraggeber nicht nennen darf (ich würde sofort keine Aufträge mehr erhalten), stieß auf Unverständnis. Ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Können Sie mir einen Rat geben? Kann ich bei bestehender Scheinselbständigkeit auch alle Beiträge selbst zahlen? Kann ich mich befreien lassen? Ich bin entsetzt darüber, daß man mir mein lang ersehntes selbst verdientes Geld nun wieder wegnehmen will und habe keine Ahnung, was ich tun soll, denn die ARGE wird mir die Arbeit verbieten, wenn sie nicht gewinnbringed genug ist und mich in einen 1-EUR-Job stecken, was gleichzeitig bedeuten würde, daß ich mein Kind in einen Hort geben müßte, da mein Mann aufgrund seiner Depressionen nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern, was allerdings die ARGE nicht interessiert. Kurzum: Ich bin auf meinen vollen Verdienst angewiesen, das Schicksal der ganzen Familie hängt daran. Gruesse, July

28 Antworten

großes Achtungam 23.10.2007 | 20:02
Ihre Beschäftigung erscheint mir sehr suspekt: Es gibt seit einiger Zeit im Onlinehandel den Trick, über dritte Rechnungen erstellen zu lassen, für die dann bei Vorauskasse keine Waren geliefert werden. Ansprechpartnrer für den geprellten ist dann der, der diese Rechnungen erstellt und das Geld weitergeleitet hat. Er muss gegenüber dem geprellten für den Schaden aufkommen. Ud dies läuft nichtmehr nur über Ebay! Sollte Ihnen ein derartiger Verdacht kommen, sollten Sie die Finger davon lassen!
großes Achtungam 23.10.2007 | 20:12
Das infame an diesen Betrügereien ist, dass sie auf die Notlage und die Freude über selbstverdientes Geld aufsetzen, denn Sie wären die Betrogene. Die Zweite Gemeinheit ist, dass eine glaubwürdige Story dazu bekommt, die man natürlich zu glauben bereit ist. Wer will nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus?? Seien Sie bitte ganz vorsichtig!
Julyam 23.10.2007 | 20:22
Danke für Ihren Rat, aber die Arbeit ist sehr seriös und hat nichts mit Ebay oder dergleichen zu tun. Ich muß weder Geld investieren (außer Telefon- und Internetanschluß) noch habe ich Bedenken, betrogen zu werden. Ich arbeite für ein Weltunternehmen in der Größe von Ebay, ja, aber das ist auch schon alles, was es mit Ebay gemeinsam hat. In dieser Richtung mache ich mir keinerlei Gedanken. Keine Vorkasse, keine Undurchsichtigkeit, das könnte sich dieses Unternehmen gar nicht leisten. Das ist auch gar nicht mein Problem, siehe erstes Posting.
icham 23.10.2007 | 22:34
Unter den geschilderten Bedingungen wird Ihnen gar nichts aneres übrigbleiben, als sich privat zu versichern, Sie werden ja wohl vom geheim bleiben wollenden Arbeitgeber kaum eine Einkommensbescheinigung erhalten. Somit ist die Frage, ob Selbstständig oder Scheinselbständig unerheblich. Auch würde der Versuch, wegen einer Scheinselbständigkeit gegen den Arbeitgeber vorzugehen, um von ihm die Anerkennung als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu erhalten, zu keinem Erfolg führen.
uam 24.10.2007 | 00:28
"Vor allem die Aussage, daß ich den Auftraggeber nicht nennen darf (ich würde sofort keine Aufträge mehr erhalten), stieß auf Unverständnis" Selbst wenn Sie für einen Geheimdienst tätig wüden, hätte dieser Ihnen einen nennbaren Firmennamen gegeben. Bei Ihrer "Arbeit" ist etwas faul. Wenn Sie sch auf derartiges einlassen, können sie nicht erwarten, dass die Allgemeinheit Ihre Kosten für Krankenversicherung und Altersvorsorge trägt.
Julyam 24.10.2007 | 05:58
Selbstverständlich ist MIR der Name der Firma bekannt, sie ist auf der ganzen Welt bekannt, er ist auch dem Finanzamt bekannt, ich habe ja schon eine Rechnung geschrieben. Es geht aber genau darum, daß der Auftraggeber keine Sozialabgaben zahlt, das wurde mir zu Beginn gesagt. War für mich auch kein Problem, ich bin umsatzsteuerpflichtig, also werde ich für diese Aufträge meine Umsatzsteuer zahlen, ich verrichte ja eine Dienstleistung. Daß ich KK zahlen werden müsse, war mir auch klar, was aber dieses Jahr noch kein Thema ist. Von Scheinselbständigkeit hatte ich aber noch nie gehört und fiel aus allen Wolken, als dieses Thema angesprochen wurde. Klar ist, daß ich keine Aufträge mehr erhalten werde, wenn jetzt plötzlich die RV, KK oder sonstwer an den Auftraggeber herantritt. Daher werde ich ihn nicht angeben. Klar ist auch, daß von meinem verdienten Geld nichts mehr übrig bleibt, wenn ich neben 19 % Umsatzsteuer auch noch Rentenversicherung in Höhe von 19,1 % zahlen soll. D.h. der Staat kassiert von meinem erarbeiteten Geld 38,1 % + die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Mir bleiben dann von 1200 EUR für die ich, auch wenn es Heimarbeit ist, schwer schufte, grade mal 542 EUR. Ich will arbeiten, in DE gibt man mir aufgrund des Alters keine Chance mehr, nun habe ich etwas gefunden, nun will man mir über die Hälfte dieses Geldes wegnehmen oder sogar den Auftraggeber verprellen. Und die Allgemeinheit, von der ich überhaupt nichts will, weil ich ja für meinen/unseren Lebensunterhalt selbst aufkommen will, muß doch dann sowieso Unsummen dazuzahlen, weil a) entweder die ARGE sagt, ich darf diesen Job nicht machen, da nicht lukrativ genug, aber etwas anderes, als einen 1-EUR-Job haben sie auch nicht für mich (und den zahlt ja die Allgemeinheit) b) die Zuzahlung zum ALG II, die auch die Allgemeinheit zahlt, umso höher ausfällt, je mehr mir abgezogen wird. Dabei wollte ich mit meinem Eintrag hier nur wissen a) bin ich scheinselbständig, wenn ich Umsatzsteuer zahle? b) falls ja, gibt es eine Möglichkeit, sich von der RV befreien zu lassen? c) muß ich die Beiträge selber zahlen, wenn ich den Auftraggeber nicht nennen werde und mich nicht befreien lassen kann? Ich erhalten hier aber nur seltsame Antworten, weil nicht verstanden wird, was ich arbeite und für wen. Ist es möglich, sich auf meine Fragen zu beschränken und mir konkrete Aussagen zu geben? Danke. July
Julyam 24.10.2007 | 06:26
"Vor allem die Aussage, daß ich den Auftraggeber nicht nennen darf (ich würde sofort keine Aufträge mehr erhalten), stieß auf Unverständnis" Selbst wenn Sie für einen Geheimdienst tätig wüden, hätte dieser Ihnen einen nennbaren Firmennamen gegeben. Bei Ihrer "Arbeit" ist etwas faul. Wenn Sie sch auf derartiges einlassen, können sie nicht erwarten, dass die Allgemeinheit Ihre Kosten für Krankenversicherung und Altersvorsorge trägt. _______________________ Lieber Antworter, die Aussage, daß ich den Auftraggeber nicht nennen darf aus Angst, meine Aufträge dann zu verlieren, läßt NICHT den Schluß zu, daß ich den Auftraggeber nicht kenne. Wie kommen Sie darauf? Mir sind sowohl Name, Anschrift und Steuernummer bekannt. Wenn ich mich auf "so etwas", wie Sie eine anständige Arbeit betiteln, einlasse, dann deswegen, weil ich meinen Lebensunterhalt selbst verdienen will und eben der Allgemeinheit nicht weiter auf der Tasche liegen will. Ich bitte doch von solchen unnützen Antworten abzusehen. July
R t Bam 24.10.2007 | 07:32
Guten morgen gute Frau, ich bin in diesem Forum verschrien,dass ich mich nicht an die Regeln des Forums halten würde.Außerdem wirft man mir vor ich würde jammern weil es allen anderen so gut ginge aber mir so schlecht. Also was Sie aber da von sich geben ist gelinde gesagt gequirllte Sch.....!Mich wundert,dass die geschätzte Redaktion Ihren Blödsinn noch nicht gelöscht hat.Ansonsten sind die darinn ganz flott hier.Lesen Sie mal Bitte selbst Ihr erstes Posting.Merken Sie was? Schönes Leben wünsche ich Ihnen noch
Julyam 24.10.2007 | 06:36
Unter den geschilderten Bedingungen wird Ihnen gar nichts aneres übrigbleiben, als sich privat zu versichern, Sie werden ja wohl vom geheim bleiben wollenden Arbeitgeber kaum eine Einkommensbescheinigung erhalten. Somit ist die Frage, ob Selbstständig oder Scheinselbständig unerheblich. Auch würde der Versuch, wegen einer Scheinselbständigkeit gegen den Arbeitgeber vorzugehen, um von ihm die Anerkennung als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte zu erhalten, zu keinem Erfolg führen. ______________________ Lieber Antworter, nicht der Auftraggeber WILL geheim bleiben, sondern es muß geheim bleiben, was ich tue. Den Auftraggeber will ICH nicht nennen, da es laut Absprache keine Sozialversicherungsabgaben geben wird und weil ich den Auftraggeber nicht vor den Kopf stoßen will, indem ich mich nicht an diese Absprachen halte. Ich möchte die Anerkennung als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gar nicht, ich bin ja froh, überhaupt Geld verdienen zu können. Ich möchte von der ARGE weg, ich möchte meine Krankenkasse selber zahlen, dem Finanzamt wie gesetzlich vorgeschrieben seine Umsatzsteuer zukommen lassen und fertig. Wieso kann man mich zwingen, mich rentenzuversichern? Ich war jahrelange im Handel selbständig, da bestand ja auch keine Rentenversicherungspflicht? Wo liegt nun der Unterschied? Nur darin, daß es ein Auftraggeber ist? Das kann ich nicht glauben, daß solch kleinkarierte Gedankengänge einen Arbeitsplatz zerstören wollen. Vielleicht begreift ja noch jemand meine Situation und ich erhalte eine konkrete Antwort?
R t Bam 24.10.2007 | 08:44
Wisst ihr überhaupt hier was ihr wollt?Einmal so und dann wieder so?Hätte ich es gut geheissen,was diese Frau July da macht dann hättet ihr Experten aufgeult, wie kann der R t B das machen.Und so ist es auch wieder nicht recht.Was die das überhaupt macht was sie da sagt )mir kommt das sehr konstruiert vor) dann ist das einfach ein Betrug an der Rentenversicherung und deren Versicherten die Beiträge zahlen.Oder nicht?Auf eine Seite sollten dich die User hier schon einigen.
R t Bam 24.10.2007 | 08:05
Nochmals, selbst ich,der hier als Robin Hood der Wittwen und Waisen Rächer der enterbten gehalten werde muss sagen dieser Job deb Sie da mauscheln ist dummes Zeug.Iergendwo auf dieser Welt wird von dieser "Weltfirma" über Sie Frau July ganz böse aber natürlich seriös auf den Hintern gelegt.So wird wenn nur ein Funke Ihrer Geschichte wahr sein sollte einmal Sie beschissen und noch der Empfänger Ihrer obskuren Rechnung. Das aber liebe July verstehen Sie anscheinend nicht.Selbst in Ihrer grössetn Not können Sie sich nicht zu etwas herab lassen.
R t Bam 24.10.2007 | 09:29
Aber sonst iss alles klar?
R t Bam 24.10.2007 | 09:31
Wann antwortet hier endlich ein Experte auf diese Frage?
Julyam 24.10.2007 | 07:58
Ich habe schon in vielen Foren um Rat gefragt, aber daß man gleich derart abgestempelt wird wie hier von wegen "die Arbeit ist unseriös", "die Allgemeinheit soll zahlen" und ich gebe nur "gequirlte Sch***" von mir, das ist mir bisher noch nicht vorgekommen. Falsches Forum, kann ich da nur sagen, nicht zu empfehlen. Ich erhalte meine Antworten auch anderswo.
R t Bam 24.10.2007 | 08:52
Also habe Ihre Antwort gerade nochmals gelesen. Wenn es jetzt schon Gesetzte gibt,die das Vorgehen von July gutheissen dann endgültig gute Nacht.Wie gesagt trotz Not kann man das so nicht machen.Dann versagt dieser Staat auf der ganzen Linie.Und wenn Sie das ertse Posting der Frau Jul yrichtig gelesen hätten unddie weitern auch dann müssten Sie merken hier stinkt etwas.Vielleicht bekommen Sie ja demnächst ne Rechnung von Frau July.
F.R.am 24.10.2007 | 08:21
Ob geheim oder nicht. Sie sind mit Ihren Angaben ein als sog. "Scheinselbstständiger" gem. § 2 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig mit allen Konsequenzen. D.h. Sollte Ihre Tätigkeit irgendwie dem Betriebsprüfdienst zur Kenntnis gelangen, sin Sie und Ihr AG abgabepflichtig.
Batrixam 24.10.2007 | 08:33
@RtB Herzlichen Glückwunsch. Jetzt haben Sie es mit Ihrer beleidigenden, nicht sachlichen Aussage geschafft, hilfesuchende Personen in die Flucht zu schlagen. Ob die von July ausgeübte Tätigkeit seriös ist oder nicht, vermögen Sie ganz bestimmt nicht zu beurteilen; geschweige denn July persönlich dafür zu verurteilen und anzugreifen! @F.R. das stimmt so nicht ganz. Sollte hier Versicherungspflicht als Selbständige mit einem Auftraggeber nach §2Nr.9SGB VI vorliegen (kann hier nur vermutet werden, da die Angaben zur vollständigen Einschätzung sicher nicht ausreichen), hat July die Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen - und zwar allein. Der Auftraggeber hat in diesem Fall mit irgendwelchen Sozialabgaben nichts zu tun. Des Weiteren könnten Sie sich von dieser Versicherungspflicht für die ersten 3 Jahre ab Beginn der Selbständigen Tätigkeit befreien lassen. Sie sollten sich nochmal an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Dt. RV wenden (mitunter gibt es ja auch mehrere in einer Region - vielleicht finden Sie ja noch eine andere, außer die in der Sie bereits waren).
R t Bam 24.10.2007 | 10:15
Hallo Experte, bedeutet Ihre Auskunft im vorliegenden Fall dann, dass wenn Frau July diesen Befreiungsantrag aus den bekannten Gründen nicht stellt "Scheinselbstständigkeit" besteht?Und diese Art von Tätigkeit nicht rechtens ist? Gruss und danke
abcam 24.10.2007 | 10:25
Sehr geehrte Frau July, hier will denke ich niemand ihnen absichtlich den Arbeitgeber vergraulen oder ein Beschäftigungsverhältnis zerstören. Ihre Argumentation geht völlig an der Realität vorbei, denn es ist nunmal so das es die RentenversicherungsPFLICHT gibt, nicht grundlos. Könnte jeder tun und lassen was er will würde vermutlich niemand einzahlen und sich dann eben im Alter von der Grundsicherung bezahlen lassen. Das nur zum besseren Verständnis...
Oham 24.10.2007 | 10:46
Sehr geehrte Frau July, Sind Sie so naiv oder tun Sie nur so? Arbeiten Sie doch am besten Schwarz. Da wird Ihnen nichts "weggenomen"
R t Bam 24.10.2007 | 10:50
Gott sei Dank bin ich nun nicht mehr der alleinige Buhmann hier in diesem Fall. Herr Experte würde Sie Bitte noch meine FRage an Sie beantworten?
Oham 24.10.2007 | 10:55
Nöö. , das war doch noch nie so! Wnn sich die Meute erst mal eingeschossen hat . . .
R t Bam 24.10.2007 | 10:58
Bitte erklären Sie mir jetzt was an meinem Satz falsch war den Sie schon wieder gelöscht haben?
Oham 24.10.2007 | 11:08
Wie soll denn die Nichtnennung des Auftraggebers funktionieren, spätestens die Steuerprüfung will wissen, woher das Geld stammt. Das ließe sch nur durch Schwarzarbeit verhindern. Das ich Ihnen dies nicht empfehle müsste eigentlich klar sein. Auch der Redaktion ?? L
R t Bam 24.10.2007 | 11:09
Das Wetter ist trübe.Ansonsten ist aber alles soweit gut.
R t Bam 24.10.2007 | 12:22
Vielen Dank Redaktion.Einen Satz zum Wetter stehen Sie mir also noch zu. Danke
Renaktionam 24.10.2007 | 12:47
Aba nur wenns net kitisiert wird!
Zuzaam 24.10.2007 | 15:57
hi, es ist vollkommen egal, ob du deinen autragbeger nennen möchtest - oder auch nicht. im zweifelsfall findet ohnehin eine vernetzung zwischen allen öffentlichen einrichtungen statt ... vom finanzamt über die rentenversicherung zur krankenversicherung bis zur kontrolle deines girokontos. wenn du wissen möchtest, ob du Rv-pflichtig bist, kannst du schriftlich eine statusfeststellung durchführen lassen - forenauskünfte bringen dir da nichts. wenn du selbständig bist (das hast du ja so angemeldet beim finanzamt, nicht wahr?), so musst du dich selbst krankenversichern - die beitragsbemessung richtet sich nach § 240 SGB V ... kannst du ja mal nachlesen! dann müsstest du noch die satzung deiner krankenversicherung durchlesen, da hier unters. verfeinerungen zur beitragsberechnung bei selbständigen konkretisiert werden können. im fall des falles könntest du von der ARGE einen zuschuss zur krankenversicherung erhalten - das einkommen deines mannes wird ja zum haushaltseinkommen zugerechnet, so dass du eben alle deine unterlagen schnappen musst und dir dies bei der ARGE ausrechnen lassen solltest. um zu prüfen, ob dein arbeiten überhaupt seriös ist, solltest du dich aber mal dringend von einem anwalt juristisch beraten lassen - denn die möglichen finanziellen folgen werden dich sicherlich härter treffen als ein "großes unternehmen".
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