Guten Tag, ich brauche dringend einen Rat.
Ich bin 50 Jahre alt, seit 2002 arbeitslos und seit 2005 ALG II-Empfängerin. Meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen schlecht, da ich die meiste Zeit meines Lebens Hausfrau war. Mein Mann ist inzwischen bedingt durch die Arbeitslosigkeit psychisch krank und nur bedingt einsatzfähig, ich habe noch ein schulpflichtiges Kind.
2001 habe ich mich mit einem Onlinehandel selbständig gemacht, der jedoch nicht mehr als ein Taschengeld einbringt. Dieses Jahr im Juli endlich fand ich eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Es handelt sich um Auftragsbearbeitung für ein ausländisches Unternehmen in einem anderen EU-Land in Heimarbeit. Ich stelle Rechnungen und diese werden mit einem Zahlungsziel von 2 - 3 Monaten bezahlt. Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht. Es gibt ebenfalls keine Kündigungsfristen oder ähnliches, sondern es steht mir frei, Aufträge anzunehmen und zu bearbeiten oder auch nicht. Arbeite ich, verdiene ich etwas, arbeite ich nicht, verdiene ich nichts. Logischerweise arbeite ich, soviel ich Aufträge bekomme. Dies sind nicht immer die gleichen Hierbei verdiene ich seit letzten Monat 1200 EUR brutto. Ob dies nächsten Monat auch noch so ist, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es auch einmal gar keine Aufträge. Ich hoffe jedoch auf Regelmäßigkeit. Ich habe allerdings nur diesen einen Auftraggeber und bin auf der Suche nach anderen.
Solange ich keine anderen Auftraggeber habe, bin ich weiterhin bei der ARGE (mit Familie als Bedarfsgemeinschaft) und erhalte von dort Zuschüsse.
Nun hat sich die Krankenkasse gemeldet und meint, ich müsse mich selbst krankenversichern, auch wenn ich noch bei der ARGE bin. Von der Krankenkasse hörte ich auch zum ersten Mal das Wort "Scheinselbständigkeit". Nun stellt sich die Frage, ob dies auch für mich zutrifft und ob ich rentenversicherungspflichtig bin?
Hinzu kommen erschwerend folgende Umstände:
1. Das von mir verdiente Geld ist alles, was wir neben dem geringen Zuschuß der ARGE besitzen. Muß ich davon noch Krankenkasse und Rentenversicherung zahlen, bleibt mir nichts mehr.
2. Der Auftraggeber hat mich mit einem Stillschweigevertrag belegt. Ich darf über meine Arbeit (Geheimhaltungsstufe höchsten Grades) keine Auskunft geben und auch nicht über den Auftraggeber selbst. Dies hat keine Gründe der Verschleierung, sondern dient der Vorsicht der Spionage von Konkurrenzunternehmen.
Ich habe mich bei der örtlichen Rentenversicherungsstelle erkundigt, doch dort konnte man mir keine zufriedenstellende Auskunft geben, ob ich scheinselbständig bin oder nicht. Vor allem die Aussage, daß ich den Auftraggeber nicht nennen darf (ich würde sofort keine Aufträge mehr erhalten), stieß auf Unverständnis.
Ich weiß nun nicht, was ich tun soll. Können Sie mir einen Rat geben? Kann ich bei bestehender Scheinselbständigkeit auch alle Beiträge selbst zahlen? Kann ich mich befreien lassen? Ich bin entsetzt darüber, daß man mir mein lang ersehntes selbst verdientes Geld nun wieder wegnehmen will und habe keine Ahnung, was ich tun soll, denn die ARGE wird mir die Arbeit verbieten, wenn sie nicht gewinnbringed genug ist und mich in einen 1-EUR-Job stecken, was gleichzeitig bedeuten würde, daß ich mein Kind in einen Hort geben müßte, da mein Mann aufgrund seiner Depressionen nicht in der Lage ist, sich um das Kind zu kümmern, was allerdings die ARGE nicht interessiert.
Kurzum: Ich bin auf meinen vollen Verdienst angewiesen, das Schicksal der ganzen Familie hängt daran.
Gruesse,
July