Scheinselbstständig oder nicht

von
MA

Hallo,

ich hätte einmal eine Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit. Hauptberuflich bin ich als Diplom Ingenieur als Angestellter bei einer Firma (A) tätig. Nun habe ich eine Anfrage von einer anderen Firma (B), ob ich für diese neben meiner Anstellung bei (A) noch Entwicklungen durchführen kann. Für die Abrechnung der Entwicklung für Firma (B) steht die möglichkeit der Selbstständigkeit im Raum. Ich würde die Entwicklung in einem eigenen Büro bei mir zu Hause durchführen und der Firma (B) meine Dienstleistung in Rehnung stellen. Eine eigene Homepage usw. ist auch geplant. Am Anfang werde ich aber vorerst nur für Firma (B) tätig sein. Des weiteren möchte ich irgendwann noch 1-2 eigene Produkte für den Verkauf entwickeln. Gilt diese Tätigket als Scheinselbstständigkeit?

Für Information wäre ich sehr dankbar.

von
Nicole

Haben Sie in Ihrer Firma A schon eine Nebentätigkeit beantragt ?

Gruß, Nicole

von
MA

Derzeit ist alles noch in der entschluss Phase, deshalb ist Firma (A) noch nicht informiert. Um die Umsetzung anzugehen, ist natürlich die Frage nach der Scheinselbstständigkeit ein wichtiger Punkt.

Gruß MA

von
bekiss

Die Beurteilung kann hier nicht vorgenommen werden. Füllen Sie die einschlägigen Vordrucke (unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/__DRV__Paket__Versicherung__Statusfeststellung.html) aus und lassen Sie das Statusfeststellungsverfahren durchführen. Näheres unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html

von
KSC

Nicole s Hinweis würde ich ernst nehmen - ich denke auch dass Ihr Arbeitgeber das wissen muss (sonst könnten Sie ja für die Konkurrenz arbeiten).
Und dabei spielt es wohl keine Rolle, ob Sie selbständig sind oder bei B angestellt.

Die Frage: liegt Selbständigkeit oder ein Arbeitsverhältnis bei B vor, lässt sich im Zweifelsfall über eine sogenannte Statusanfrage klären. Da braucht man dann konkrete Angaben zum Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Firma B.
Würden Sie bei B Arbeitnehmer, dann läge ein 2. Beschäftigungsverhältnis vor.
Sind Sie selbständig, ist zu prüfen, ob Sie in dieser Selbständigkeit versicherungspflichtig werden.
Das könnte dann der Fall sein, wenn Sie nur für einen Auftraggeber arbeiten, keinen Mitarbeiter haben und mehr als mntl. 400 € Gewinn aus der Selbständigkeit (=arbeitnehmerähnlicher Selbständiger).

Aber dieses weite Feld kann online wohl nicht vollständig abgeklärt werden - da schließe ich mich bekiss an: lassen Sie es prüfen oder suchen Sie eine Beratungsstelle der Rentenversicherung auf.

Experten-Antwort

Online sollte man diese Frage - noch dazu in einem anonymen Forum - nicht abgklären.

Eben für solche Fälle wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund das Statusfeststelklungsverfahren durchgeführt.

Dem Hinweis von Bekiss und KSC ist deshalb nichts hinzuzufügen.

MfG

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