Hallo,
meine Sachlage:
ich habe vor mich in Zukunft selbstständig zu machen und hätte bereits einen Auftraggeber in Aussicht.
Ich bin Student und der Auftrag des Arbeitgebers erstreckt sich über einen längeren Zeitraum. Meine Dienstleistungen würde ich diesem monatlich in Rechnung stellen. Da ich vorerst aber nicht vorhabe, für andere Auftraggeber zu arbeiten, hätte ich nur diesen einen Auftraggeber.
Wie würde diese Tätigkeit eingestuft werden? Als Selbstständiger muss ich - meines Wissens - keine Sozialabgaben leisten. Allerdings habe ich ein wenig recherchiert und befürchte nun, dass es sich bei meinem Fall um Scheinselbstständigkeit handelt.
Wie würden Sie meinen Fall einstufen - kann ich die Tätigkeit als Selbstständiger ausführen oder bin ich damit arbeitnehmerähnlicher Selbsstänger und inwiefern müsste ich die Sozialabgaben als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger einstufen (angenommen ich verdiene durch die Aufträge monatlich ca. 500€) ?