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Experten-Antwort

Scheinselbstständigkeit nach Beriebsprüfung. Wer meldet an die Rentenversicherung

von Max17.07.2021 | 15:45
259 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Team, ich habe eine etwas schwierige Frage. Nach einer Betriebsprüfung bei meinem damaligen Arbeitgeber im Jahr 1997 wurde nachträglich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung festgestellt. Es handelt sich insgesamt um 4 Jahre. Nach einigen Jahren (2004) bekam ich ein Schreiben von der damaligen LVA, dass ich demnächst noch Informationen bekäme. Leider ist bis dato kein Schreiben mehr eingegangen, also keine weiteren Infos seitens der LVA. Inzwischen gibt es meinen damaligen Arbeitgeber nicht mehr, um ihn zu fragen wohin die Sozialbeiträge überwiesen wurden. Mein derzeitiger Rentenversicherer ist DRV Bund, die diesen Vorgang zwar kennen, aber mir nicht sagen können warum ich deswegen diese 4 Jahre Fehlzeiten habe. Wie ist die Vorgehensweise bei Betriebsprüfungen dieser Art. Mehr geht es darum, dass die 4 Jahre auf mein Rentenkonto "stehen". Meine GKV vor der Scheinselbstständigkeit sagt, sie habe keine Info darüber. Eine andere GKV hatte ich nie. Wer ist hier wie zuständig, an wen kann ich mich wenden? Vielen Dank für jede Information, die mir weiterhelfen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

Wie „Siehe hier“ bereits geschrieben hat, sollten Sie alle Unterlagen, die Sie zu dieser Zeit bzgl. Ihres Arbeitsverhältnisses noch haben, kopieren, und an die DRV Bund zur Prüfung weiterleiten. Eventuell ergibt sich so noch etwas. Ansonsten sehen Ihre Klärungschancen eher schlecht aus, da Ihre Krankenversicherung scheinbar keine Unterlagen mehr hat und Ihr damaliger Arbeitgeber nicht mehr existiert.

Grundsätzlich hätte Ihr Arbeitgeber nach dieser Betriebsprüfung für Sie die Beiträge nachentrichten müssen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Oripmam 18.07.2021 | 00:52
Da ist doch mal einer nach 20 Jahren aus dem Koma erwacht. :D Na ja wie sollen die Zeiten auf die Rentenkonto stehen? Sie haben anscheinend für den Zeitraum keine Beiträge bezahlt Ihr Arbeitgeber auch nicht und sie waren nicht arbeitslos oder der gleichen. Sowas nennt man eine Lücke.
Siehe hieram 18.07.2021 | 05:30
Wenn nun die DRV Bund Ihre zuständige Rentenversicherung ist, dann ist die auch Ihr Ansprechpartner. Ob Ihr Arbeitgeber überhaupt jemals Beiträge für Sie für diese Zeiten gezahlt hat oder ob die Prüfung dann doch 'im Sande verlaufen' war, scheinen Sie ja nicht zu wissen. Bzw. scheint Sie auch nie interessiert zu haben. Damals 'große Freude... ich muss nichts nachbezahlen....' Heute, kurz vor Rentenbeginn 'ach herrjeh....' Suchen Sie also ALLE Unterlagen heraus, die Ihnen im Zusammenhang mit dieser Geschichte noch vorliegen, inklusive Ihrer Rechnungen, die Sie diesem Arbeitgeber als Selbstständiger gestellt hatten ohne selbst dafür 'freiwillige' Beiträge an die LVA bezahlt zu haben. Wenn Sie noch andere Auftraggeber hatten, fügen Sie die Rechnungskopien an diese ebenfalls bei. Damit widerlegen Sie dann die im Raum stehende 'Scheinselbstständigkeit' Und weder Ihr nicht mehr existierender Arbeitgeber noch die anderen mussten Beiträge zur RV für Sie bezahlen. Es bleibt eine Lücke, weil Sie selbst nicht freiwillig versichert waren. Hatten Sie nur diesen einen (nicht mehr existierenden) Auftraggeber und waren Ihre Angaben auf dem Personalfragebogen nicht korrekt, haben Sie hoch gepokert und doch verloren. Es bleibt eine Lücke. Waren Ihre Angaben auf dem Personalfragebogen korrekt und der Arbeitgeber hätte Sie also anmelden müssen, war er haftbar. Hat er bezahlt? DAS erfragen Sie dann bei der LVA bzw. jetzt DRV Bund. Haben Sie keine Rechnungskopien mehr aus dieser Zeit? Und trotz Kenntnis über diese Betriebsprüfung nichts unternommen, dann ist es nun eben so. Dann fehlen Ihnen nun je nach seinerzeitigem Verdienst ca. 0,5 bis 2 EP pro Jahr, also 1 bis 8 EP für die 4 Jahre. In EUR (Stand 2021) sind das ca. 34,19 bzw. 273,52 monatlich weniger Rente. So what, dafür hatten Sie ja 17 Jahre Zeit, die Füße bequem hoch zu legen und sich um diese Sachen nicht zu kümmern. Und falls Sie doch Kopien von Info LVA, Personalfragebogen und Rechnungen an den nur einen Auftraggeber haben (im Keller war noch ausreichend Platz....) machen Sie Kopien von den Kopien und schicken alles an die DRV Bund, in der Hoffnung, dass die in Ihrem Keller auch noch nicht alles entsorgt haben und dann feststellen können, was die Prüfung seinerzeit ergab. Falls das Ergebnis 'NICHTS' ist, haben Sie auch Pech gehabt, bzw. ist alles in Ihrem Sinne gelaufen. Sie wollten ja keine Beiträge bezahlen ('ich bin selbstständig', muss keine Beiträge zahlen). Und es bleibt wie es ist. Sollten die etwas finden (Zahlungseingänge von nicht mehr existierendem Arbeitgeber) dann, und nur dann, muss neu gerechnet werden. Fazit: Wenn nun die DRV Bund Ihre zuständige Rentenversicherung ist, dann ist die auch Ihr Ansprechpartner. (Und ausgerechnet DRV Bund ist hier im Forum nicht vertreten, Sie müssen also so oder so den direkten Weg zu denen gehen)
MAXam 18.07.2021 | 11:06
Traurig, dass dieser Vorgang so an sie alle rüber kommt als würde da nie was passiert sein. Natürlich hatte ich mich massiv darum gekümmert, dass alles im Sinne aller abläuft. Seit dem ich das erste mal meine Rentenübersicht bekommen habe versuche ich diese Zeiten zu klären. Seit JAHREN eben. Damals war alles offiziell in Ordnung, Steuerberater, krankenversichert, und auch eine Rentenabsicherung. Die Betriebsprüfer waren nach Jahren plötzlich anderer Meinung. Diese Sache war nicht unbedingt ganz klar..... und dass es mir unbedingt wichtig ist ob ich nun 200 Euro mehr oder weniger im Monat ist..... NEIN! Nur wenn so entschieden wird dann sollen die 4 Jahre auch auf mein Rentenkonto stehen.
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