Sparen fürs Alter ist grundsätzlich eine gute Sache. Altersvorsorge wird bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte auch staatlich gefördert. Dazu zählt auch die Riester-Rente.
Sparen wird staatlich einerseits durch die Gewährung von Zulagen, andererseits durch Steuerersparnisse gefördert. Dazu sind die jeweils vorgesehenen gesetzlichen Bedingungen einzuhalten.
Eine Riester-Rente für Kleinkinder scheidet grundsätzlich aus, weil diese nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllen können. Zulagen werden in aller Regel an die Eltern erbracht, wenn diese in ihrer Person die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Bedenken Sie bei Altersvorsorgesparen bitte, dass eine vertragliche Regelung auch möglichst bis zum Ende der Laufzeit durchgehalten werden sollte. Vor diesem Hintergrund erscheint es fraglich, ob die Enkel einen vom Opa abgeschlossenen Vertrag auch bis zum Ende ( bis zu ihrem Rentenbeginn ) durchstehen und ihn nicht mit Verlusten vorzeitig zu Geld machen. Es stellt sich also die Frage, ob nicht mittelfristige Anlageformen zu bevorzugen wären.
Zu den Vermögensfreigrenzen können wir keine Stellung nehmen, bitte wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit bzw. an die für die Gewährung des ALG II zuständige Behörde in ihrem Bundesland.