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Scherbehindertenausweis

von ku.jo24.02.2008 | 13:07
1178 Ansichten
4 Antworten

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Meine Mutter hat jetzt einen Schwerbehinderten Ausweis bekommen. Mit 100% aber ohne Buchstaben. Wurde er vergessen oder muß man den jetzt beantragen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Lesen Sie bitte nochmals genau den Bescheid des Versorgungsamtes. Wenn Ihre Mutter bei der Antragstellung die entsprechenden Angaben gemacht hat und die Behörde trotzdem nicht die entsprechenden Nachteilsausgleiche vermerkt hat, muß diese Ablehnung aus dem Bescheid ersichtlich sein. Dagegen können Sie dann selbstverständlich Widerspruch einlegen.

3 Antworten

Antoniusam 24.02.2008 | 13:59
Wenn Nachteilsausgleiche, die im Ausweis mit einem entsprechenden Buchstaben gekennzeichnet werden, in Anspruch genommen werden wollen, muss das unter Punkt 10.1 des Antragsvordrucks angegeben werden. Sollten Sie das versäumt haben, oder wurden die Nachteilsausgleiche verweigert, können Sie binnen vier Wochen gegen den Feststellungsbescheid Widerspruch einlegen oder nach Ablauf dieser Frist einen Änderungsantrag stellen. MfG
Lenaam 24.02.2008 | 13:13
Bezüglich etwaiger "Buchstaben" müsste eigentlich im Bescheid vom Versorgungsamt Näheres erklärt sein.
Schiko.am 24.02.2008 | 14:08
Mit der anerkennung von 100 % behinderung ist nicht automatisch die anerkennung von verschlechterung durch merkzeichen wie G, aG, H, etc. verbunden. Dies muß - soweit die voraussetzung vorliegt- extra beantragt werden. Mit freundlichen Grüßen.
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