Lesen Sie bitte nochmals genau den Bescheid des Versorgungsamtes. Wenn Ihre Mutter bei der Antragstellung die entsprechenden Angaben gemacht hat und die Behörde trotzdem nicht die entsprechenden Nachteilsausgleiche vermerkt hat, muß diese Ablehnung aus dem Bescheid ersichtlich sein. Dagegen können Sie dann selbstverständlich Widerspruch einlegen.