Hallo ..erst werden alle Ärzte Angeschrieben,dann muss ich zum Gutachter der DRV.Jetzt wird noch ein Gutachten von vor 1 Jahr nach verlangt !?Das soll einer Verstehen.
Man will sich halt ein unfassendes Bild machen, für was auch immer Sie beantragt haben.
Was soll das mit Schikane zu tun haben und wer hier im Forum sollte Ihnen sagen, warum und aus welchen Gründen es in IHREM Fall so läuft?
So etwas können Sie doch nur von Ihrem zuständigen Rententräger erfahren. Hier kennt doch niemand Ihre individuellen medizinischen Einschränkungen.
DRV...ja das diese Reaktion auf die Frage mit der Schikane kommt habe ich mir fast gedacht.Aber ich habe mir einfach nur meine Gedanken gemacht..Ich glaube nicht das mein RVT mir auf diese Spezielle Frage eine Antwort geben würde.Zumindest würde es heißen .. Normaler Ablauf
Die bisher vorliegenden Unterlagen reichen offenbar nicht aus um eine abschließende Meinung bilden zu können.
So einfach ist das!
MfG
Wenn Sie glauben hier eine Antwort zu erhalten, liegen Sie aber völlig daneben!
Wenn Sie glauben hier eine Antwort zu erhalten, liegen Sie aber völlig daneben!
Dafür müsste ja auch erst mal eine Frage gestellt werden.
Hallo VWV,
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
Der Ersteller wird es schon lesen und zuordnen können.
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!
Der Ersteller wird es schon lesen und zuordnen können.
Und wenn nicht?
Hallo ich habe alles Gelesen und möchte mich für die "Hilfreichen " Antworten und das durchaus nette Gespräch bedanken.Ich wünsche allen einen Schönen Tag..und denen die hier mal Hilfe suchen viel Glück.
je nach Krankheit (z. B. chronische Erkrankungen) kann es erforderlich sein, dass sich Ihr Rentenversicherungsträger ein genaues Bild über den bisherigen Krankheitsverlauf machen muss und daher (weitere) Befundberichte der behandelnden Ärzte und Vorgutachten einbezieht. Auch für die Feststellung des Zeitpunkts, ab dem ggf. eine Erwerbsminderung eingetreten ist, kann es erforderlich sein, frühere Befunde und Gutachten auszuwerten.
Sie sollten das meines Erachtens positiv sehen, denn das bedeutet, dass Ihr Rentenversicherungsträger seine Arbeit ordentlich macht und die Meinungen anderer Ärzte in die Beurteilung einbezieht.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Und was hab ich mit dem Ersteller dieses Beitrags zu tun? Vielleicht sollte man ihm antworten!