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Schiko - Renten und Steuern

von Rosanna07.12.2007 | 16:13
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrter Herr Schiko, ich hatte bisher leider keine Zeit zu antworten. Ich bin kein Steuerexperte. Gegen konstruktive Kritik ist auch nix zu sagen! :-)) Bin aber trotzdem der Ansicht, dass ich nichts FALSCHES geschrieben habe. "Wäre ja schlimm wenn die behauptung von Rosanna stimmt, da müsste ja eine einzelperson mit nur 500 bruttorente oder gar noch weniger monatlich , eine steuererklärung abgeben. " In einem Einführungsseminar im Jahre 2006 wurde uns von einem höheren Finanzbeamten erklärt: "JEDER Rentner ist verpflichtet, sein Einkommen (auch wenn es "nur" Rente ist, die unter dem Freibetrag liegt), dem Finanzamt mitzuteilen. Dies kann u.U. auch tel. geschehen, gerade dann, wenn nur eine niedrige Rente bezogen wird. Bei manchen Finanzämtern kann man dies bereits vorab mit dem Finanzbeamten klären. Da die Rentenversicherungsträger BISHER die Renten NOCH NICHT dem Finanzamt elektronisch übermitteln konnten, waren sämtliche Rentner verpflichtet, den Rentenbezug zu melden. Wenn sie es nicht getan haben, und es wird später, wenn die elektronische Meldung möglich ist, ein (steuerpflichtiger!!!!) Rentenbezug vom Finanzamt festgestellt, kann dies zu Strafen führen." > war die AUSSAGE DES FINANZBEAMTEN 2006. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die elektronische Meldung über die ZfA an das zust. Finanzamt inzwischen reibungslos möglich ist. 2006 war dies noch nicht der Fall. Ich meinte auch nicht den Wegfall der Steuerkarten, sondern jeder Rentner erhält auf Verlangen (sofern andere Nachweise über die Rentenhöhe wie Rentenbescheid oder Anpassungsmitteilung nicht mehr vorliegen) für das Finanzamt eine Bescheinigung über seine Rentenhöhe, da der Rentenbezug noch nicht elektronisch dem Finanzamt übermittelt wird bzw. wurde. Diese Bescheinigung wurde vom RV-Träger ausgestellt. Würde die Rente elektronisch (über die ZfA) dem FA gemeldet, wäre die Ausstellung einer Bescheinigung ja entbehrlich. In den neueren Rentenbescheiden ist unter "Weitere Hinweise" u.a. folgendes aufgeführt: "Ob der Einzelne aus seiner Rente Steuern zu zahlen hat, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. ...... Das zuständige Finanzamt führt die Einkommensveranlagung nach Abgabe der Steuererklärung durch." > bedeutet doch, dass erst einmal eine Steuererklärung abzugeben ist, oder nicht? "Wir (= RV-Träger) sind verpflichtet, die gezahlten Rentenbeträge jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Die Daten werden von der dort an die Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer übermittelt. DIE ÜBERMITTLUNG ENTBINDET RENTNERINNEN UND RENTNER NICHT VON DER NOTWENDIGKEIT, ZU PRÜFEN, OB DIE ABGABE EINER STEUERERKLÄRUNG ERFORDERLICH IST. Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn Sie für die EK-Steuererklärung eine Bescheinigung über die Höhe der aus dieser Versicherung steuerrechtlich maßgeblichen Bruttorente benötigen." Das Finanzamt kann doch von sich aus nicht in jedem Fall prüfen, ob neben der Rente nicht noch anderes EVTL. zu versteuerndes Einkommen bezogen wird. Deshalb ist es m.E. immer noch unerlässlich, eine Steuererklärung abzugeben. Ihre Aussage: ..."Selbst bei abgabe einer steuererklärung und feststellung, dass keine steuer anfällt, reagiert das finanzamt meist erst dann, wenn der steuerpflichtige dies berechtigt verlangt.Es wird auch keine bestätigung ausgestellt, allenfalls die löschung der steuernummer mitgeteilt." Doch, es wird - natürlich auf Verlangen, nicht von amts wegen- eine Bestätigung ausgestellt! Habe das schwarz auf weiß vom Finanzamt auf tel. Nachfrage erhalten, als der 1. Steuerbescheid meiner Mutter kam. Da sie ihre Rente nicht versteuern musste, weil aufgrund der Schwerbehinderung und diverser zusätzlicher Sonderausgaben der - ich nenn es mal erhöhte Freibetrag (Altersentlastungsbetrag etc.) - nicht überschritten wurde, erhielt ich auf Verlangen ein Schreiben des Finanzamtes, sinngemäß, dass in den nächsten Jahren keine Steuerklärung mehr abgegeben werden muss, es sei denn, es kommt später noch anderes Einkommen hinzu und dass sich das FA eine spätere Überprüfung VORBEHALTEN KANN! Die Steuernr. wurde aber nicht gelöscht! Das war´s so im Groben, was ich sagen wollte. Ist leider mehr geworden, als ich wollte... Panik wollte ich sicher nicht verbreiten! MfG Rosanna.

3 Antworten

Schiko.,am 07.12.2007 | 19:20
Sehr geehrte Frau Rosanna, auch ich bin kein "Steuerexperte" nur rentenbezieher. Kann mir vorstellen, dass sie nach ihrer meinung nichts falsches geschrieben haben. Hat ein finanzbeamter- noch dazu ein höherer- tatsäch- lich gesagt:" JEDER rentner ist verpflichtet, sein ein- kommen ( auch wenn es "nur" rente ist, die u n t e r den freibetrag liegt) , dem finanzamt m i t z u t e i l e n ........." Muss annehmen dies stimmt , wenn sie es sagen, eigentlich sollte dieser in die registratur versetzt werden. Dies reicht, jeder leser soll sich ein eigenes urteil bilden. Mit freundlichen Grüßen.
Götz von Berlichingenam 08.12.2007 | 18:26
Sie sind hier im falschen Forum! Auch Sie/DU hast dich an die Regeln der REDAKTION zu halten!! 2. Advent Götz von Berlichingen
Rosannaam 10.12.2007 | 13:39
Hallo Schiko, alles klar. Möchte nur noch auf Seite 29 der Broschüre "Neues Steuerrecht für Versicherte und Rentner" (1. Auflage: 6/2004 der Rentenversicherungsträger) hinweisen. Dort steht: "Bitte beachten Sie: Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet Sie nicht von der Abgabe einer Einkommenssteuererklärung." Also, ich finde diese Aussage eigentlich eindeutig. Damit möchte ich das Thema dann auch abschließen. MfG Rosanna
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