Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenFür eine Rente wegen Erwerbsminderung sind neben den medizinischen Voraussetzungen außerdem folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen grundsätzlich erforderlich:
1.) Man muss mindestens fünf Jahre versichert sein.
2.) In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen drei Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein.
Durch die zwei Kinder sind durch Anerkennung von je drei Jahren an Kindererziehungszeit die fünf Jahre erfüllt.
Die zweite Voraussetzung wird durch Belegung mit den sogenannten Kinderberücksichtigungszeiten (bis zum zehnten Lebensjahr der Kinder) im Besonderen erreicht.
Also besteht von der versicherungsrechtlichen Seite grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung.
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