Die Krankenkasse ist nicht berechtigt Sie aufzufordern einen Rentenantrag zu stellen. Die Krankenkasse hat jedoch nach § 51 Abs. 1 SGB V die Möglichkeit Sie auffordern, dass Sie einen Rehabilitationsantrag stellen. Kommen Sie dieser Aufforderung innerhalb von 10 Wochen nicht nach (eingeschränktes Dispositionsrecht), entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit der Frist.