In der Regel befindet sich in den Reha-Klinik ein Rehabilitations- bzw. Sozialberatungsdienst, den Sie kontaktieren können.
Einen Antrag auf Gewährung beruflicher Rehabilitation bzw. einen Erbwerbsminderungsrentenantrag können Sie auch (unabhängig von Ihrem Wohnort) bei der Reha-Klinik nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung stellen.
Allerdings kann nach Abschluss der derzeitigen Reha der zugehörige Antrag (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind) in einen Erwerbsminderungsrentenantrag umgedeutet werden, sodass nach Abschluss der Reha lediglich der Formblattantrag auszufüllen ist.
Einen Antrag können Sie immer bei der Beratungsstelle einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder auch bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Rathaus) stellen.