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Schnellentscheidung

von Neuling07.04.2007 | 17:39
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Hallo! Bin neu hier und für mich war das Thema frühe Rente ein tabu Thema. Doch durch Auslagerung der Arbeit nach Osteuropa stehe ich nun kurzfristig vor der Wahl eine Abfindungsregelung zu unterschreiben oder ich werde nach 9 Monaten die Kündigung erhalten. (35 Jahre Betriebszugehörigkeit)Werde im Sept.07 58 Jahre.Nun meine Frage: Wann kann ich frühestens in Rente gehen (mit Abschlag) und was sind die Voraussetzungen. Jeder erzählt was anderes, blicke nicht mehr durch. Im voraus Danke für die Hilfe.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie nicht schwerbehindert sind, kommen für Sie die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit in Betracht. Beide können Sie mit Abschlag frühestens zum 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Da bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, welche bis zum Jahrgang 1951 noch möglich ist, der Abschlag aufgrund vorzeitiger Inanspruchnahme weiterhin vom 65. Lebensjahr ausgehend berechnet wird und nicht von der auf 65 Jahre und 3 Monate angehobenen Regelaltersgrenze, ist diese Möglichkeit für Sie etwas günstiger. Um diese Rente bekommen zu können, müssen Sie mindestens 15 Jahre Beitragszeiten zurückgelegt haben und in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Dieser Zehnjahreszeitraum verlängert sich um diverse Tatbestände ohne Beitragsleistung, z.B. Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug. Weiterhin ist Voraussetzung, dass Sie nach Vollendung des Alters von 58 Jahren und 6 Monaten mindestens 52 Wochen Arbeitslosigkeit nachweisen und im Zeitpunkt des Rentenbeginns arbeitslos sind. Auch wenn Sie wegen einer Abfindung vorerst kein Arbeitslosengeld I erhalten werden, sollten Sie sich dennoch regelmäßig bei der Agentur für Arbeit melden, damit Sie diese Zeit als Anrechnungszeit angerechnet bekommen können und keine Lücken im Versicherungskonto entstehen. Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie frühestens ab dem 63. Lebensjahr unabhängig von einer bestehenden Arbeitslosigkeit erhalten, wenn Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten zurückgelegt haben. Diese Rente wäre dann für Sie die Option, wenn Sie einen neuen Arbeitgeber finden würden und nicht arbeitslos würden.

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