Hallo Fischi,
die Rentenversicherung hat sie bestimmt in den letzten Jahren durch aktuelle Renteninformationen oder Rentenauskünfte über den Stand Ihrer individuellen Rentenhöhe informiert. Aus diesen Unterlagen geht auch hervor, dass bei Erfüllung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von diesem Rentenbetrag abgezogen werden müssen.
Insofern ist Ihre Überraschung/ Ihr Schock über die zu erwartende Rentenhöhe nicht nachzuvollziehen.
Ob und in welcher Höhe Sie aus Ihren Einkünften als Rentner Steuern zu zahlen haben (diese werden nicht direkt von der Rente abgezogen!), können Sie nur beim Finanzamt, beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein klären.