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Schöffenamt mit Verdienstausfall als Angestellte - Auswirkungen auf die Rente

von martygreenwood08.02.2014 | 06:26
2874 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich werde für einen umfangreichen Strafprozess von meinem Arbeitgeber nur UNBEZAHLT freigestellt, d.h. das Gericht bezahlt den Verdienstausfall, aber brutto, also ohne den Abzug von Steuern und Sozialabgaben ==> es werden weniger Rentenversicherungs-Beiträge abgeführt ==> meine Rente wird sich geringfügig verringern Mein Arbeitgeber möchte den Differenz-Beitrag zwischen fiktivem und tatsächlichem Arbeitsentgelt (zu meinen Lasten) NICHT an die DRV abführen, da das Gehaltsabrechnungsprogramm das angeblich nicht kann. WIE KANN ICH TROTZDEM DIE FEHLENDEN RV-BEITRÄGE ABFÜHREN? Lt. Gesetz darf niemand durch die Ausübung eines Ehrenamtes benachteiligt werden! VIELEN DANK!

6 Antworten

Nick L. Beckam 08.02.2014 | 09:08
Gar nicht. Weder Sie, noch Ihr Arbeitgeber können/dürfen das, denn das ist rentenrechtlich nicht vorgesehen. Die Verringerung gilt mit der Zahlung des Brutto(!)-Verdienstausfalls als abgegolten, denn das dürfte die Differenz auffangen. Mit anderen Worten: Sie können sich das Geld, das Sie nun erhalten, zur Seite legen und später zu Ihrer Rente "dazuzählen". So ist das auch gedacht.
martygreenwoodam 08.02.2014 | 09:30
Das ist so aber nicht richtig, siehe http://www.schoeffen-bayern.de/html/sozialversicherung.html Wird das Arbeitsentgelt eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers in Folge einer ehrenamtlichen Richtertätigkeit gemindert, so kann er bei seinem Arbeitgeber beantragen, dass nach § 163 Abs. 3 SGB VI maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze auch der Betrag zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das ohne die ehrenamtliche Tätigkeit erzielt worden wäre, als Arbeitsentgelt gilt (sog. Unterschiedsbetrag). Der Antrag kann nur für laufende und künftige Lohnabrechnungszeiträume gestellt werden. Es ist zulässig, den Antrag für alle durch die ehrenamtliche Richtertätigkeit verursachten Entgeltminderungen zu stellen. Er gilt, solange er nicht widerrufen wird, für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
Nick L. Beckam 08.02.2014 | 10:06
Ui, wieder was gelernt! Dann machen Sie Ihren Arbeitgeber auf diese Regelung (schriftlich!) aufmerksam. Sie schreiben ja, er "möchte" das nicht umsetzen. Er ist jedoch in der Pflicht. Wie er das dann umsetzt, ist "sein Problem". Tut er es nicht, handelt er m. E. mindestens ordnungswidrig, das kann sanktioniert werden. Setzen Sie am besten Ihren Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse als Beitragseinzugsstelle über diesen Sachverhalt in Kenntnis, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
martygreenwoodam 08.02.2014 | 10:11
Lieber Herr Beck, ganz vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort: so werde ich es machen :-) Die Firma, bei der ich arbeite, hat übrigens fast 5.000 Mitarbeiter, da müsste es ja möglich sein, daß sie sich selber informiert.... Ein schönes Wochenende!
Herbyam 08.02.2014 | 12:28
Ich habe mit einem Arbeitgeber die Regelung getroffen, dass er weiterhin mein Gehalt und Sozialbeiträge bezahlt -auch während meiner Abwesenheit für Gerichtsverhandlungen- und ich ihm den Verdienstausfall, den das Gericht mir erstattet, überweise. Diese Regelung ist meiner Meinung nach am einfachsten und bringt keine Nachteile. Freundliche Grüße
Mickiam 30.11.2014 | 11:41
Guten Tag zusammen, wie vor beschrieben habe ich auch mit meinem AG eine Abtretung vereinbart. Läuft soweit auch gut. Nur bzgl. der Arbeitszeit, die meinem Arbeitskonto gutgeschrieben wird, habe ich Zweifel. Mein AG schreibt nur die Sitzungsstunden gut, die in die Kernarbeitszeit fallen, (z. B. 5 Stunden), rechnet aber über Verdienstausfallbescheinigung einen ganzen Tag (7 Stunden Kernzeit) mit dem Gericht ab. Mein Kernzeitkonto reduziert sich also mit jeder Sitzung, sodaß ich irgendwann, wenn auch bezahlt, nacharbeiten muss. Ist das gängige Praxis??
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