Der Träger der Rentenversicherung hat darauf hinzuwirken, dass die im Versicherungsverlauf gespeicherten Daten vollständig und geklärt sind. Er unterrichtet den Versicherten regelmässig über die im Versicherungskonto gespeicherten Sozialdaten, die für die Feststellung der Höhe der Rentenanwartschaft erheblich sind. Dieser ist verpflichtet bei der Klärung mitzuwirken und den Versicherungsverlauf auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
Wie schon in der Antwort von "Zelda" angegeben, hat der Rentenversicherungsträger offensichtlich mit seinem zweiten Bescheid die im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten, die länger als sechs Kalenderjahre zurückliegen, festgestellt.
Ihr zuständiger Sachbearbeiter gibt Ihnen gerne genauere Auskünfte.