Nach den Erkenntnissen der Rentenversicherung sind Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit auf Dauer derart eingeschränkt, dass Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beanspruchen können. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand, was jedoch für die Entscheidungsträger offensichtlich eher unwahrscheinlich schien, muss der Versicherungsträger über eine Aufhebung des Bescheides wegen Änderung der Verhältnisse nachdenken.