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schon wieder Erwerbminderungsrente

von Minni12.02.2009 | 17:16
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, liebe Experten "Es wurde eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente auf Dauer bewilligt" steht in meinem Bescheid. Was heisst das genau? Mein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist gestellt. Nun geht die Untersucherei wieder los und ich kann ja nicht ausschließen (nach meinen Erfahrungen mit Gutachtern), daß mir nun plötzlich volle Leistungsfähigkeit bescheinigt wird. Bin ich davor irgendwie sicher durch den Bescheid? freundliche Grüße Minni

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach den Erkenntnissen der Rentenversicherung sind Sie in Ihrer Leistungsfähigkeit auf Dauer derart eingeschränkt, dass Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beanspruchen können. Bessert sich Ihr Gesundheitszustand, was jedoch für die Entscheidungsträger offensichtlich eher unwahrscheinlich schien, muss der Versicherungsträger über eine Aufhebung des Bescheides wegen Änderung der Verhältnisse nachdenken.

1 Antworten

-_-am 12.02.2009 | 17:39
"Auf Dauer" heißt unbefristet. Soll diese Leistung entzogen werden, muss eine wesentliche Änderung (Besserung) nachgewiesen werden. Über Ihren neuen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wird davon unabhängig entschieden. Häufig liegen beide Sachverhalte auch gleichzeitig vor, wobei jedoch die Rente wegen voller Erwerbsminderung zeitlich befristet sein kann, entweder wegen Besserungsaussicht oder wegen der Arbeitsmarktlage. Rufen Sie doch einfach einmal den Sachbearbeiter an, ob da schon etwas bekannt ist. Manchmal liegt nur der Rentenbeginn der befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung noch so weit in der Zukunft (bei befristeten Renten nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit), dass zunächst nur die Dauerrente wegen teilweiser Erwerbsminderung beschieden wurde und der andere Bescheid später folgt.
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