Hallo Unbekannt,
ich bin ganz Ihrer Meinung.
Aber ich gebe es inzwischen auf, Argumente zu bringen, die aus Sicht der DRV stichhaltig sind, denn hier müssen einige ihren Frust ablassen, und sind noch der irrigen Meinung, fragenden Usern damit zu helfen.
@Zwilling hat es - als Rentenantragsteller - richtig erkannt: Je unvoreingenommener man an die ganze Angelegenheit herangeht, desto mehr erreicht man.
JEDER untersuchte Rentenantragsteller hat eigentlich das Recht, zu erfahren, was in seinem Gutachten steht. Weshalb sollte der GA ein Geheimnis daraus machen? Aber in der Praxis würde es dann letztendlich so aussehen: Jeder untersuchende Arzt müßte "stundenlang" mit dem Untersuchten diskutieren, weshalb er das Leistungsvermögen so einstuft, wie er es tut (wenn die Leistungsbeurteilung nicht so aussieht, wie es der Untersuchte empfindet). WAS soll also dabei herauskommen? Am Ende erhält der Versicherte seinen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid, gegen den er Widerspruch einlegen kann.
Nur noch so am Rande: Ein GA der DRV ist KEIN "behandelnder" Arzt, sondern er ist (zusätzlich) für die "sozialmedizinische" Beurteilung ausgebildet und zuständig. Er hat also nicht darüber zu entscheiden, welche Medizin jemand nehmen muß, um gesund zu werden, sondern ob der Antragsteller trotz oder mit seiner Krankheit noch arbeiten kann oder nicht. Und welche Tätigkeiten er noch ausüben kann, und zwar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es ist ähnlich wie bei der Schwerbehinderung: eine Krankheit ist nicht gleichbedeutend mit einer Erwerbsminderung.
Und dass sich aufgrund der Zeiten des Internets (Recherchen unter Wikipedia) einiges im Bewußtsein der Antragsteller geändert haben soll, halte ich hier für ein Gerücht. Ein Antragsteller weiß auch ohne Internet, an welcher Krankheit er leidet. Welche Fachbegriffe sollten denn noch im GA auftauchen, die er nicht schon kennt - oder kennen sollte?
Der einzige "Vorteil" des Internets ist der, dass sich die Leute im Gegensatz zu früher untereinander austauschen können - und wie hier im Forum - ihre Einzelschicksale als allgemeingültig ansehen.
Da hat KEINER von der DRV eine reelle Chance, das richtig zu stellen.
MfG Rosanna.