Hallo Sarah,
ein höhenverstellbarer Schreibtisch fällt in den Bereich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Rentenversicherungsträger für Sie erbringen, wenn Sie bei Antragstellung
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder
- Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen oder wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder
- bereits eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung durchgeführt haben und für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss daran eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist.
Sollte eine dieser Voraussetzungen zutreffen, dann finden Sie die erforderlichen Anträge unter folgendem Link:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRVB_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html
Wichtig sind die Antragsvordrucke G0100 und G0133.