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Experten-Antwort

Schriftliche Hiweise an Gutachter der Rentenversicherung

von Mensch Meier11.11.2010 | 11:35
1538 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich schreibe im Auftrag eines Bekannten. Dieser möchte einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Da er aber nicht so gut deutsch spricht,obwohl sehr lange in Deutschland, hat er mich gebeten ein Schreiben zu verfassen mit allen seinen Wehwechen. Möchte aber nicht das jemand zur Untersuchung mitkommt. Hat eben seinen Stolz. Frage: Geht das, und werden auch schriftliche Belange berücksichtigt und respektiert ? Genauer gesagt: Muß der Arzt das berücksichtigen ? Also ich habe gehört, das schriftliche Unterlagen,die vom Antragsteller selber verfasst werden oder im Auftrag erstellt wurden keine Beachtung finden.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2010 | 12:38

Den Beiträgen von "Schade" und "Nix" kann ich mich nur anschließen.

4 Antworten

Schadeam 11.11.2010 | 11:53
Was der Gutachter berücksichtigt oder nicht, ist zunächst mal seine Sache. So was (also ob man einen Zettel mit all seinen Wehwehchen zur Untersuchung mitbringen darf) ist Gott sei Dank noch nicht gesetzlich geregelt...... Man kann ja auch Probleme schaffen, wo keine sind ._)
Nixam 11.11.2010 | 11:54
Hallo Mensch Meier! Wenn in dem vom Versicherten mitzubringenden Schreiben Diagnosen aufgeführt sind, die der Gutachter im Rahmen der ärztlichen Untersuchung nur bestätigen kann, wird niemand etwas dagegen haben, wenn ihr ausländischer Bekannter diesen Zettel mitbringt. Dann schreibt der Gutachter das Gutachten so, als wenn dieses Schreiben nicht vorgelegen hätte; denn er hat ja bei der anschliessenden Untersuchung diese Leiden nur bestätigen können. Viele Grüsse Nix
Mensch Meieram 11.11.2010 | 12:26
Wenn ich mich an meine Bundeswehrzeit zurück erinnere. Amtsärzte ticken anders. Es sitzt nicht überall ein Dr. Kleist oder ein Dr. Welby. Ich hoffe, Sie wissen was ich meine.
Klemensam 12.11.2010 | 12:45
Natürlich können Sie für ihren Bekannten ein entsprechendes Schreiben aufsetzen. Inwieweit dies von der RV oder dem Gutachter dann auch berücksichtigt wird steht auf einem ganz anderen Blatt.. Wichtig ist , das nicht nur einfach die Diagnosen aufgeschrieben werden, sondern ganz detailliert die einzelnen Beschwerden geschildert werden. Vor allem auch und gerade im Bezug auf deren Auswirkungen auf das Erwerbsleben und den ausgeübten Beruf. Warum also z.b. gewisse Beschwerden eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zulassen und so weiter. Gutachter haben gerne schriftliche Dinge vom Patienten vorliegen, wo Sie dann konkret während der Begutachtung dann einzelne Punkte aufgreifen und gezielte Nachfragen stellen. Würde auch empfehlen dies Schreiben gleich zusmamen mit dem EM-Antrag an die RV zu schicken. Auch die Ärzte des med. Dienstes der RV sind für solche Informationen durch den Antragsteller eigentlich immer dankbar. Zum Schaden kann dies also nicht sein. Rate ihnen aber am Ende des Schreibens darauf hinzuwesien, das dieses Schreiben nicht vom Patienten selber sondern von ihnen als quasi Bevollmächtigter erstellt wurde. Schreiben Sie dann darauf, das der Antragsteller sich nicht in der Lage gesehen hat so ein Schreiben selbst zu erstellen. Es könnte sonst bei der RV / dem Gutachter eventuell ein falscher Eindruck und falsche Rückschlüsse über den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers entstehen, wenn ein Schreiben zu ausgefeilt und akkurat ist...
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