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Schülerjob

von Christa14.05.2007 | 09:36
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7 Antworten

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Ich habe einen 12-jährigen Schüler zum "Gassigehen" mit meinen Hund 3x in der Woche für 20 Minuten gebeten. Er erhält ein kleines Taschengeld von 10 Euro in der Woche. Nun meint das Ordnungsamt er müsse als geringfügig Beschäftigter angemeldet werden. Ist dies wirklich so? CHrista

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Grunde nach sollte eine Meldung bei der Minijob-Zentrale in Essen erfolgen.

6 Antworten

Schiko.am 14.05.2007 | 09:45
Lächerlich, solche be- träge sollte man auch be- schäftigten eines ord- nungsamtes erst gar nicht nicht erzählen. Nicht,s für ungut. MfG.
skatam 14.05.2007 | 12:13
an das katholische BAYERN : SCHIKO, ehrlichkeit wärt am längsten und wer nicht BESCHEIßT, s. SCHIKO, der kommt zu nichts.. skat
hkham 14.05.2007 | 12:46
Im Grunde hat Schiko recht. Problematisch ist aber die Darstellung. Der Schüler könnte z.B. in Zukunft (nach Erreichen der Altersgrenze) einen Dienstleistungsservice "Gassiservice" anbieten. Die Einkünfte würden insgesamt den Grundfreibetrag nicht überschreiten und somit würde keine EST anfallen. Bei den geschilderten Einnahmen dürften auch keine Sozialabgaben anfallen. Ergebnis: Die Belastung liegt bei NULL und dier Schüler wäre ehrlich geblieben, zumindest braucht er nichts zu verschweigen...
Bernhardam 14.05.2007 | 16:43
Diese "Beschäftigung" ist kein Minijob (bis 400 € monatlich, meldepflichtig), sondern in wirklich jeder Hinsicht (Zeitaufwand, Entgelt) nur geringfügig, es besteht auch kein Arbeitsverhältnis, der Schüler ist kein Arbeitnehmer, und Sie sind kein Arbeitgeber, Leistung (Gassi gehen) und Bezahlung (10 € Taschengeld) sind jeweils völlig freiwillig und im Prinzip unabhängig voneinander (Sie könnten den Schüler nicht beim Arbeitsgericht verklagen, wenn er den Hund nicht ausführt, ebensowenig wie der Schüler die 10 € einklagen könnte). Eine Meldung irgendwelcher Art ist nicht erforderlich. Da macht sich jemand beim Ordnungsamt ganz offensichtlich lächerlich. (Neben-) Einkünfte bis zu 410 € im Jahr sind für jedermann steuerfrei, es fällt also nicht nur (Grundfreibetrag, Steuertarif) keine Einkommenssteuer an, sondern es besteht grundsätzlich völlige Steuerfreiheit.
Kurtam 14.05.2007 | 17:06
Werter Experte, womit begründen sie denn ihre Aussage, dass dies der Minijobzentrale zu melden sei. Ich glaube wenn dies gemeldet wird handelt es sich um Kinderarbeit (12 jähriger Schüler mit Minijob ??)
Schiko.am 14.05.2007 | 21:31
Danke bernhard, dass sie den spuck beendet haben. MfG.
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