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schul- und fachschulausbildung

von wakreppen19.11.2007 | 13:42
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

hallo, ich bitte um mithilfe. mein versicherungsverlauf weisst 52 monate schulausbildung und 21 monate fachschulausbildung aus. die 21 monate werden im rentenbescheid voll berücksichtigt als beitragsfreie zeiten, die schulausbildung jedoch nur mit 14 monaten. ist das korrekt? danke vorab. wakreppen

4 Antworten

Useram 19.11.2007 | 14:07
Bei einem Rentenbeginn vor 2009 ist das korrekt. Nach §263 Abs. 3 SGB VI werden nur 36 KM Schul- oder Hochschulausbildung anerkannt. Auf diese 36 KM wird auch die Zeit des Fachschulbesuchs angerechnet und das vorrangig. Die 36 KM werden also zuerst mit der Fachschule angefüllt, und der Rest dann mit der Schul-/Hochschulausbildung.
wakreppenam 19.11.2007 | 16:18
hallo user, dann fehlt aber bei mir ein monat, 21 + 14 wären ja nur 35 monate. lohnt sich ein einspruch? danke. wk
Unbekanntam 19.11.2007 | 16:28
Hallo, Sie haben sicherlich noch einen Monat, wo dies bewertet wird. Haben Sie mal eine Lehre abgebrochen oder einen Kurs vom Arbeitsamt besucht? Evtl. wurde dies (richtigerweise) als Berufsausbildung gemeldet und ist somit vorranging zu bewerten. Das taucht dann nicht unter "beitragsfreien Zeiten" sondern unter "beitragsgeminderten Zeiten" auf (Keine Angst es ist nichts gemindert, heißt nur so). Am Einfachsten schnappen Sie sich Ihren Bescheid und Personalausweis und gehen Sie zur Beratungsstelle. Schon wird sich Ihr Problem auflösen.
wakreppenam 20.11.2007 | 12:26
danke an alle. wk
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