Müssen Schul-und Studienzeiten im Rentenverlauf angegeben werden, oder können Sie bis zum 45 Lebensjahr pi a pö nachbezahlt werden?
23.06.2021, 20:51
von
Ironie
Natürlich nicht. Die Rentenversicherung glaubt Ihnen auch so, dass Sie Schul- und Studienzeiten absolviert haben, weil Sie so ehrlich sind und Sie dürfen selbstverständlich auch für diese Zeiten einen beliebigen Beitrag nachzahlen. Sie können aber auch die Suchfunktion nutzen und gefühlt hunderte Threads zu diesem Thema finden und lesen.
24.06.2021, 10:13
Experten-Antwort
Hallo Student,
Zeiten des Besuchs einer Schule, Fachschule oder Hochschule sowie der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach Vollendung des 17. Lebensjahres können bis zu insgesamt acht Jahren als Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Deshalb sollten Sie diese Zeiten bei Ihrem Rentenversicherungsträger entsprechend angeben und nachweisen.
Für nicht anrechenbare schulische Ausbildungszeiten kann die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen grundsätzlich bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden.