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Schulausbildung

von Frank23.03.2010 | 08:44
1002 Ansichten
3 Antworten

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Als Jahrgang 1947 beziehe ich seit 01.11.2006 eine teilweise Erwerbsminderungsrente bei der die Schulzeit entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Anrechnung fand. Ich habe nunmehr zum 01.05.2010 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragt. In diesem Rentenbescheid wird mir jedoch die Anrechnung der Schulzeit verweigert. Nach allen hier vorliegenden Informationen handelt es sich nicht um eine neue Rente, sondern um eine Folgerente zur BU-Rente. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Schulzeit, soweit sie bereits Teil meiner BU-Rente war, weiterhin anerkannt werden müsste? Gibt es dabei so etwas wie Bestandsschutz?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Frank,

grundsätzlich erhalten Sie mit der Altersrente eine neue Rente mit einer neuen Berechnung. Da diese Altersrente innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende der Rente wegen Erwerbsminderung beginnt, sind für die Berechnung die bisherigen Entgeltpunkte besitzgeschützt.

2 Antworten

Nein!!!am 23.03.2010 | 09:06
Die Ihnen vorliegenden Informationen sind schlichtweg falsch. Sobald eine Renten beantragt,richtet sich die Feststellung der Rente nach dem aktuell geltenden Recht,und nicht nach dem Recht was vor zwanzig Jahren galt. Insofern ist es völlig richtig,das die Rente ohne die Schulzeiten festgestellt wurde. Bestandsschutz bedeutet,das Ihre aktuelle Rente nicht niedriger sein darf,als die bisherige. Es ist also alles rechtens bei Ihrem neue Bescheid.
Paulaam 23.03.2010 | 09:15
Hallo @Frank, die Antwort von @Nein!!! ist grundsätzlich richtig. Aber: der Besitzschutz besteht nicht auf die bisherige Rentenhöhe sondern auf die bisher in der Rente enthaltenen "Persönlichen Entgeltpunkte" Paula
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