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Experten-Antwort

Schulden bei der DRV 2019

von Nordjunge29.05.2019 | 21:08
221 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Leider hatte ich volle Erwerbsminderungsrente bekommen für 2 Jahre und wollte wieder langsam arbeiten und hatte einen Job, leider hatte ich am Anfang wenig verdient was mehr wurde. Leider hatte ich den Überblick verloren und nun muss ich für 2 Jahre 6130 Euro zurückzahlen wegen der Nachberechnung was auch korrekt ist und total meine Schuld. Leider kann ich die ganze Summe zur Zeit nicht zahlen. Ich fange langsam erst wieder voll zu arbeiten an und erhalte 1500 Euro Netto und zahle 350 Euro Unterhalt. Kann ich den Beitrag Stunden ersteinmal oder kann ich Ratenzahlungen anbieten aber kann natürlich nicht viel zahlen. Was soll ich machen und was kann ich machen und ja die Schuld liegt bei mir.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich schlage Ihnen vor das individuell bei "Ihrer DRV" zu erfragen.

Machen Sie eine realistische Aufstellung Ihrer Einnahmen und Ausgaben sowie von etwa vorhandenem Vermögen und stellen dar was Ihnen zum Leben bleibt und wieviel sie davon monatlich abzahlen können.

Dann bleibt zunächst mal abzuwarten wie die DRV auf diesen Vorschlag Ihrerseits reagiert.

Guten Abend

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 29.05.2019 | 22:58
Hallo Nordjunge, wenn Ihnen ein Anhörungsschreiben der DRV vorliegt/"wir müssen Sie zu einer Nachzahlung auffordern", lassen Sie sich umgehend vor Ort beraten, was da zu tun ist und welche Möglichkeiten Sie haben, im Rahmen von ggf. nachgewiesener Bedürftigkeit dieser Rückzahlungsverpflichtung (zunächst) zu entgehen und/oder angemessene Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ohne individuelle Kenntnisse Ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse/Verpflichtungen kann Ihnen hier keine Lösung angeboten werden - das ist letztendlich eine Vorortbewertung/-entscheidung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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