Sorry, "Sorry" ist leider zuzustimmen. Die Rentenversicherung erteilt im Rahmen des Scheidungsverfahrens dem Gericht die in der Ehezeit bei Ihnen entstandenen Rentenanwartschaften mit. Ob und wie der Versorgungsausgleich dann vom Gericht durchgeführt wird, darauf hat die Rentenversicherung keinen Einfluss. Nach Eingang der Rechtskraftmitteilung des Urteils wird dann genau der Versorgungsausgleich, wie vom Gericht im Urteil vorgesehen, durchgeführt. Da wir hier zum einen das Urteil nicht vorliegen haben und für eventuelle Abänderungen das Familiengericht zuständig ist, sollten Sie entsprechende Fragen ggfs. von einem Fachanwalt für Familienrecht abklären lassen.