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Experten-Antwort

Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

von Sylvia18.07.2019 | 14:05
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9 Antworten

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Ich war viele Jahre nach deutschem Recht mit einem Italiener verheiratet und wurde auch nach deutschem Recht geschieden. Ich habe mit meinem Ex viele Jahre in Italien gelebt. Dem Scheidungsurteil ist ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich anhängig. Da ich jetzt auf meinen Ruhestand zugehe und einen Anwalt eingeschaltet habe, der mir mitgeteilt hat, dass ich einen Versicherungsmathematiker hinzu ziehen soll, zur Berechnung des Versorgungsausgleich. Ist das korrekt und wenn ja, wie finde ich einen Versicherungsmathematiker?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kann aber vielleicht zur Beruhigung der Gemüter beitragen, denn die Frage ist berechtigt...:

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwiT_4bqwsDjAhXDyaQKHfhqCsAQFjAAegQIABAC&url=http%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F232674%2FpublicationFile%2F52252%2Fgeschiedene_ausgleich_rente.pdf&usg=AOvVaw0WbRbQKR9ec6dagIejsiKb

In der Broschüre erhalten Sie eine Überblick über den Versorgungsausgleich (VAG). In diesem Zusammenhang erklären wir auch den schuldrechtlichen VAG (Seite 24).

Ob Sie einen Versicherungsmathematiker brauchen, ist für mich, so wie dargestellt, erst mal fraglich. Den Anteil der Ehezeit an der Gesamtversicherungsdauer und damit den Anteil an der Gesamtversorgung kann man sicherlich auch so feststellen (es gilt die sog. zeitratierliche Methode nach § 43 Abs. 2 VersAusglG). Sollte das nicht möglich sein, dürften die für Sie zuständigen Kollegen der DRV (z. B. DRV Bund oder DRV Schwaben in Augsburg als Verbindungsstelle zur ital. Rentenversicherung) auf Anfrage des Gerichts Amtshilfe leisten. Der zuständige Träger dürfte sich dabei aus dem Beschluss des Familiengerichts über den VAG ergeben.

Im Wesentlichen wird das Familiengericht auch die Ermittlungen das Gericht zu führen (§ 220 FamFG). Die notwendigen Unterlagen fordert es von den Ehegatten an. Es reicht deshalb für Sie, dass Sie beim Antrag zunächst alle Unterlagen zu den italienischen Ansprüchen vorlegen (also z. B. ihren deutschen und ital. Rentenbescheid). Sofern ein deutscher Rentenversicherungsträger für Ihren Exmann als Verbindungsstelle zuständig ist (s.o.), wird dort vermutlich auch die Versicherungsdauer und die ital. Rentenhöhe bekannt sein.

Der Antrag macht aber für Sie nur Sinn, wenn Ihr früherer Ehemann in Italien WÄHREND DER EHEZEIT die höheren Rentenanwartschaften erworben hat. Im anderen Fall müssten Sie ihm eine Ausgleichrente zahlen.

Der Antrag auf die Ausgleichsrente kann zudem erst gestellt werden, wenn Ihr Exmann tatsächlich eine Rente aus seinem italienischem Anrecht bezieht (§ 20 VersAusglG). Das ist leider der große Nachteil an dem schuldrechtlichen VAG. Sie können ihn erst sehr viel später realisieren und müssen sich u. U. nach langer Zeit wieder mit Ihrem Exmann auseinander setzen.

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8 Antworten

Schadeam 18.07.2019 | 18:04
DRV Mitarbeiter können Ihnen da nicht helfen. So gesehen sind Sie im Forum falsch. In der Sache geht es doch darum die erworbenen - bisher nicht ausgeglichenen - Ansprüche zu bewerten und auszugleichen, das hat das Gericht damals bei der Scheidung nicht gemacht sondern auf später verschoben. Das einfachste wäre wenn Sie sich mit Ihrem EX Mann auf eine Regelung einigen können die Sie beide für fair halten, der EX weiß ja was er aus Italien an Rente bekommt und wenn Sie in Italien gelebt haben bekommen Sie vielleicht auch von dort eine Rente? Und die deutschen Ansprüche kennen Sie auch. Ob Sie dazu einen Mathematiker brauchen oder ob man einen fairen Ausgleich auch "mit Anstand" hinbekommt, weiß ich nicht. Vielleicht helfen Fairness und gesunder Menschenverstand um zu überlegen welche Ansprüche in der gemeinsamen Ehezeit entstanden sind. Können Sie sich auf nichts einigen und Ihr EX ist auch nicht bereit Ihnen freiwillig etwas "abzudrücken" müssen Sie notfalls Forderungen an ihn gerichtlich durchsetzen. Aber das ist wirklich nicht Sache der DRV.
Kaiseram 18.07.2019 | 18:08
Ein guter Scheidungsanwalt ist sicher eine bessere Wahl als ein „Versicherungsmathematiker“. Soll das eine Berufsbezeichnung sein?
Sylviaam 19.07.2019 | 07:45
Guten Morgen Hä, ein wenig mehr Freundlichkeit würde auch Ihnen besser stehen.
Schuldam 18.07.2019 | 18:53
Ein Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich hat nichts mit der Rentenversicherung, so wie beim öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, zu tun. Sie erhalten keinerlei Renten Punkte überschrieben, sondern machen damit eine direkte monetäre Auszahlung gegenüber Ihrem Ex-Mann geltend. Meist, weil ausländische Anwartschaft anders ist, als reine deutsche. Ihr Anwalt sollte da eigentlich genaueres wissen und in die Wege leiten! Bei der Deutschen Rentenversicherung sind Sie jedenfalls ganz verkehrt!
Sylviaam 19.07.2019 | 11:33
Sylviaam 19.07.2019 | 11:35
Liebe Experten, vielen Dank, Ihre Auskunft hat mir sehr geholfen.
Kaiseram 19.07.2019 | 16:59
Tatsächlich? Ist ja interessant. Irgendwie bleibt Ihre Ausgangsfrage aber trotzdem unbeantwortet. Na ja, man liest eben das, was man lesen will
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