Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fach- oder Hochschule bzw. die Teilnahme einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ist ab Ihrem 17. Geburtstag eine sogenannte Anrechnungszeit. Einen Abschluss müssen Sie nicht nachweisen.
Insgesamt können acht Jahre angerechnet werden.
Beginnt Ihre Rente nach 2008, wirken sich nur noch der Besuch einer Fachschule und die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme direkt rentensteigernd aus.
Andere Schulzeiten können sich im Zusammenspiel mit anderen Zeiten indirekt positiv auf Ihre spätere Rentenhöhe auswirken und zählen nach wie vor mit bei der Wartezeit von 35 Jahren.
Also, eine Kontenklärung lohnt sich.
Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe. Dort hilft man Ihnen kostenfrei beim Ausfüllen der Formulare und reicht auch die entsprechenden Unterlagen direkt an die zuständige Sachbearbeitung Ihres Rententrägers weiter.