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Experten-Antwort

Schulische Ausbildung als Anrechnungszeit

von nina12320.10.2019 | 21:15
241 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Leserin, Sehr geehrter Leser, ich wende mich mit einem wichtigen Anliegen an Sie. Vor ein paar Wochen habe ich bei der Deutschen Rentenversicherungen Unterlagen eingereicht, um meinen Versicherungsverlauf zu ergänzen. Nun habe ich ein Schreiben bzgl. einer Prüfung von Anrechnungszeiten erhalten. Ich soll es ausgefüllt zurückschicken. Es geht dabei um schulische Ausbildungszeiten (in meinem Fall Studium an einer FH) neben einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit (in meinem Fall in Teilzeit). Ich frage mich, ob es positiv oder negativ für mich ist, wenn Zeiten der schulischen Ausbildung als Anrechnungszeit vorgemerkt werden. Außerdem weiß ich auf die erste Frage keine richtige Antwort (Frage nach den wöchentlichen Stunden der Ausbildung). Ich habe 4 Semester an der FH studiert, davon 1 Semester als Teilzeitstudium. Um in der Regelstudienzeit zu bleiben, hätte ich pro Semester 6 Klausuren zu je 5 CP bestehen müssen, im "Teilzeitsemester" folglich 3 Klausuren zu je 5 CP. Somit hätte ich nach 4 Semestern in der Regel 105 CP. Insgesamt habe ich real aber nur 7 Klausuren, also 35 CP, geschafft. Was gebe ich nun wie am besten an? Ich bin sehr irritiert und hoffe auf Ihre Hilfe. :-( Vielen herzlichen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo nina123,

Anrechnungszeiten neben einer Beschäftigung können sich negativ auf die spätere Rentenhöhe auswirken. Deshalb hat der Gesetzgeben die Regelung eingeführt, dass Zeiten einer schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung nur dann als Anrechnungszeit zu berücksichtigen sind, wenn der Aufwand für die schulische Ausbildung zeitlich überwiegt.

Wie sich die Anrechnungszeit neben einer Beschäftigung tatsächlich auswirkt, ist vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal gesagt werden.

Geben Sie an, wie viele Wochenstunden Sie in den Semestern tatsächlich durchschnittlich für das Studium aufgewendet haben und wie viele Wochenstunden Sie durchschnittlich gearbeitet haben. Dabei können Sie Angaben für verschiedene Zeiträume machen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, die Anrechnungszeiten können sich natürlich auch positiv auswirken. Insbesondere wenn Sie wenig verdient haben, können die Zeiten des Fachschulbesuchs eventuell höher bewertet werden. Pauschal kann man das aber eben nicht einschätzen.

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9 Antworten

nina123am 21.10.2019 | 10:40
Hallo, vielen lieben Dank für Ihre Antwort. Können sich Anrechnungszeiten aber auch positiv auswirken? Vielen Dank und viele Grüße nina123
nina123am 22.10.2019 | 19:28
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort. Wie erfahre ich, ob die Auswirkung der Anrechnung positiv oder negativ sein wird? Vielen Dank im Voraus. Viele Grüße nina123
Berateram 22.10.2019 | 20:11
In der Rentenauskunft, die Sie nach der Anrechnung der Zeiten erhalten. Sie sind verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zur Kontenklärung zu machen und können die Zeiten nicht nur dann angeben, wenn diese sich positiv auswirken, sondern Sie müssen auch eine negative Auswirkung in Kauf nehmen.
Palimpalimam 22.10.2019 | 21:09
W*lfgang ist kein Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, sondern ein ganz "normaler" User wie du und ich...
W°lfgangam 22.10.2019 | 20:22
Ergänzend: Es geht aber nur um 'lausige' Hochschulzeiten = keine direkte Bewertung für diese Zeiten ;-) Hallo nina123, > Außerdem weiß ich auf die erste Frage keine richtige Antwort (Frage nach den wöchentlichen Stunden der Ausbildung). Der Ihnen vorliegende Vordruck gibt dazu doch ausführlich Auskunft: 1. Wöchentliche Anwesenheit (nicht Aufmerksamkeit ;-)) an der Uni ...na? im Schnitt wohl 4-5-6 Std. tgl. mal Anzahl der Tage = XX Std. in der Woche <- durch eigenen/hinreichend glaubwürdigen Schätzwert ergänzen und in den Vordruck eintragen. 2. Wöchentliche Hin- und Rückreisedauer ...na? 10-20-60 Min tgl. mal Anzahl der Tage = ...siehe weiter bei 1. Entfällt natürlich, wenn Sie auf dem Campus gepennt haben ;-) 3. Wöchentliche häusliche Vor- und Nachbereitungszeit ...na? 1-2-3 Std. tgl. mal Anzahl der Tage = nun muss das Ausfüllen des Vordruck nur so flutschen. Schätzchen, Sie sollen nur möglichst realistische/grobe Schätzwerte angeben ...schätze mal, das müssen Sie nicht mit der Sanduhr nachmessen/nachweisen ;-) Letztendlich ist die mögliche parallele Anrechnung von Hoch-/Fachhochschulausbildung neben einer Voll-, meist auch Zeilzeitbeschäftigung, heute völlig nutzlos. Das ist für die DRV/Ihre persönlichen Versicherungszeiten aber völlig irrelevant - hier geht es zunächst nur um die Prüfung "ist Versicherungszeit/zu berücksichtigen oder keine Versicherungszeit/Ablehnung" ...was es 'bringt' steht gar nicht im Vordergrund für die Entscheidung, sondern einzig die gesetzliche Prüfung/Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten. Hinweis: sollten speziell nur/oder auch parallele Ausbildungszeiten neben Beschäftigungszeiten in den Semesterferien abgefragt werden (da habe ich ja zeitlich gesehen gar nix für's Studium gemacht), ist hier der 'normale' Zeitaufwand _während_ der Studienzeit anzusetzen. Vielleicht ist diese zusätzliche Zeit in 150 Jahren doch mal wieder von Bedeutung, dann wären Sie froh, wenn Sie heute wahrheitsgemäß die richtigen/zutreffenden Angaben gemacht haben - später 'zurückrudern', weil's dann plötzlich was/mehr bringt ...glaubt Ihnen keine DRV! Gruß w. PS: Letztendlich hilft Ihre nächste Beratungsstelle beim Ausfüllen des Vordrucks ... PPS: Warum macht sich die DRV überhaupt die Mühe, in die Anfragen reinzuschreiben, wer einen ortsnah + kostenlos unterstützen kann???
Ninaam 22.10.2019 | 21:00
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Ergänzend:

Es geht aber nur um 'lausige' Hochschulzeiten = keine direkte Bewertung für diese Zeiten ;-)

Hallo nina123,

> Außerdem weiß ich auf die erste Frage keine richtige Antwort (Frage nach den wöchentlichen Stunden der Ausbildung).

Der Ihnen vorliegende Vordruck gibt dazu doch ausführlich Auskunft:

1. Wöchentliche Anwesenheit (nicht Aufmerksamkeit ;-)) an der Uni ...na? im Schnitt wohl 4-5-6 Std. tgl. mal Anzahl der Tage = XX Std. in der Woche <- durch eigenen/hinreichend glaubwürdigen Schätzwert ergänzen und in den Vordruck eintragen.

2. Wöchentliche Hin- und Rückreisedauer ...na? 10-20-60 Min tgl. mal Anzahl der Tage = ...siehe weiter bei 1.

Entfällt natürlich, wenn Sie auf dem Campus gepennt haben ;-)

3. Wöchentliche häusliche Vor- und Nachbereitungszeit ...na? 1-2-3 Std. tgl. mal Anzahl der Tage = nun muss das Ausfüllen des Vordruck nur so flutschen.

Schätzchen, Sie sollen nur möglichst realistische/grobe Schätzwerte angeben ...schätze mal, das müssen Sie nicht mit der Sanduhr nachmessen/nachweisen ;-)

Letztendlich ist die mögliche parallele Anrechnung von Hoch-/Fachhochschulausbildung neben einer Voll-, meist auch Zeilzeitbeschäftigung, heute völlig nutzlos. Das ist für die DRV/Ihre persönlichen Versicherungszeiten aber völlig irrelevant - hier geht es zunächst nur um die Prüfung "ist Versicherungszeit/zu berücksichtigen oder keine Versicherungszeit/Ablehnung" ...was es 'bringt' steht gar nicht im Vordergrund für die Entscheidung, sondern einzig die gesetzliche Prüfung/Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten.

Hinweis: sollten speziell nur/oder auch parallele Ausbildungszeiten neben Beschäftigungszeiten in den Semesterferien abgefragt werden (da habe ich ja zeitlich gesehen gar nix für's Studium gemacht), ist hier der 'normale' Zeitaufwand _während_ der Studienzeit anzusetzen.

Vielleicht ist diese zusätzliche Zeit in 150 Jahren doch mal wieder von Bedeutung, dann wären Sie froh, wenn Sie heute wahrheitsgemäß die richtigen/zutreffenden Angaben gemacht haben - später 'zurückrudern', weil's dann plötzlich was/mehr bringt ...glaubt Ihnen keine DRV!

Gruß

w.

PS: Letztendlich hilft Ihre nächste Beratungsstelle beim Ausfüllen des Vordrucks ...

PPS: Warum macht sich die DRV überhaupt die Mühe, in die Anfragen reinzuschreiben, wer einen ortsnah + kostenlos unterstützen kann???

Was ist das hier für eine miese und sexistische Ansprache von Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung? Muß man sich so etwas hier gefallen lassen?
Honi soitam 22.10.2019 | 22:45
qui mal y pense W°lfgang hat eine Wortspielerei gemacht, da denkt er sich nichts böses bei Schätzchen, schätzen, schätze Lesen Sie den Satz noch mal, dann ist der rein interpretierte Sexismus weg
neinam 23.10.2019 | 06:34
W°lfgang hat eine Wortspielerei gemacht, da denkt er sich nichts böses bei Schätzchen, schätzen, schätze Lesen Sie den Satz noch mal, dann ist der rein interpretierte Sexismus weg
Erbärmlich das man das jetzt auch noch schön reden will! Das ist so resepktlos und entwürdigend!
nicht wenn man schon gemerkt hat, das W°olfgang sehr viel Fachwissen hat, aber doch manchmal seine Leser überschätzt, "seine flappsige Art" zu übersetzen. @Wolfgang = kommt nicht bei allen gut an, denn Humor ist eine Sache des Verstehens, also zügele dich!! Und bleib bei den Fakten, das kannst du :-)
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