Es gibt ja die Möglichkeit für Zeiten einer schulischen Ausbildung im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, die nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt sind, freiwillige Rentenbeiträge zu leisten.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de habe ich keine Antworten gefunden zu folgenden Fragen:
Sind solche freiwilligen Nachzahlungen in die Rentenversicherung nur einmalig möglich, bei der man dann auch die Höhe der Nachzahlung für den gewählten Zeitraum einmalig entscheidet?
Oder kann man sich mit den Mindestbeiträgen zunächst einmal die zusätzlichen Versicherungszeiten „sichern“ und dann später zu einem beliebigen Zeitpunkt (spätestens mit 45 Jahren beginnend) durch weitere Einzahlungen für den gleichen Zeitraum die Rentenansprüche aufstocken?
Vielleicht sogar in beliebigen Beiträgen (auf 5 Jahre verteilt) bis die Höchstgrenze erreicht ist?
Hallo Langner,
bei einer Nachzahlung nach § 207 Sechstes Sozialgesetzbuch kann der Rentenversicherungsträger Teilzahlungen bis zu fünf Jahren zulassen. Bei der Zulassung sind bereits die Anzahl der Raten und der Zeitraum im Einzelfall festzulegen. Die Festlegung beschränkt sich auf den Zeitraum der Ratenzahlung, (zum Beispiel vier Jahres-Raten) und den Anteil der jeweiligen Rate (Nachzahlung für die Zeit vom ... bis ...).
Die Beiträge werden somit direkt einem festen Zeitraum zugeordnet. Die Höhe der Beiträge für die bereits durch Nachzahlung belegten Zeiträume kann im Nachhinein nicht aufgestockt werden.
und hier finden Sie das Antragsformular dazu:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0080.html
hätte der Experte es gleich mit eingesetzt, wäre es ein 'Link', so müssten Sie es bitte kopieren :-)
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Jetzt ist alles klar.