Ich habe einen aktuellen Renterversicherungsverlauf bekommen. Hatte 1995-1996 eine Umschulung von der
Bundesagentur für Arbeit,bekam für die Dauer Unterhaltsgeld.Die wurden bisher als
Pflichtbeitragzeiten gewertet,auch in diesem
Bescheid.Auf Seite 1 steht nun es wird nach SGB
§44 SGB X zurückgenommen.
Was ist nun richtig ?
17.10.2013, 18:01
von
Mia
17.10.2013, 20:26
von
KSC
Wurden bislang Schulzeiten parallel neben Pflichtbeiträgen aus Sozialleistungen (z.B. vom Arbeitsamt) angerechnet, wird künftig nur noch die Pflichtbeitragszeit und nicht mehr die Anrechnungszeit (Schulzeit) bewertet.
17.10.2013, 20:28
von
KSC
Wurden bislang Schulzeiten parallel neben Pflichtbeiträgen aus Sozialleistungen (z.B. vom Arbeitsamt) angerechnet, wird künftig nur noch die Pflichtbeitragszeit und nicht mehr die Anrechnungszeit (Schulzeit) bewertet.