Es ist zu prüfen, ob die von Ihnen angesprochenen Kosten, die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umschulung stehen, dem Berufsförderungswerk bzw. der Ausbildungseinrichtung nicht bereits in Form eines pauschalierten Kostensatzes von der Rentenversicherung erstattet werden. Trifft dies zu, hat die Ausbildungsstätte im Rahmen dieser Regelung die Lernmittel zur Verfügung zu stellen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Verwaltung der Ausbildungseinrichtung danach. Sollte keine Zahlung der RV an die Ausbildungseinrichtung erfolgen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.