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Experten-Antwort

Schulzeit

von Wusch6516.02.2012 | 08:43
5283 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe eine Frage zu Schulzeit: Ich habe Abitur gemacht (1984) und insgesamt 7 Jahre studiert (Fächerwechsel). In einer früheren Rentenauskunft wurde mir mitgeteilt, dass die Zeit bis 91 als Ausbildungszeit (Schulausbildung + Hochschulausbildung) vorgemerkt wurde. Jetzt erhalte ich eine Rente wegen Erwerbsminderung und die Unizeiten von 91 und auch teilweise von 90 werden schlichtweg nicht mehr erwähnt. Es wurden in Summe genau 8 Jahre Schulzeiten im Versicherungsverlauf aufgezählt, der Rest findet sich nirgends mehr. Ich hätte zumindest erwartet, dass irgendwo steht: Kann nicht gezählt werden o.ä.???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Schulische Ausbildungszeiten können nur maximal 8 Jahre als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Insoweit ist die Berechnung Ihrer Rente korrekt. Aus meiner Sicht hätte man Sie im Bescheid jedoch durchaus auf die Nichtanrechenbarkeit der Ausbildungszeiten im Jahr 1990/91 hinweisen müssen.

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3 Antworten

Knut Rassmussenam 16.02.2012 | 14:29
Nicht anrechenbare Versicherungszeiten werden im Versicherungsverlauf nicht (mehr) dargestellt.
Wusch65am 16.02.2012 | 15:30
o.k., jetzt weiß ich bescheid, vielen Dank!!
Marionam 22.02.2012 | 00:39
Daß Schul- und Hochschulzeiten nur noch als Anrechnungszeiten und nicht mehr Rentenerhöhend berücksichtigt werden, haben wir der damaligen SPD und Grünen-Koalition (Schröder u. Fischer) zu verdanken. Heute will allerdings die CDU dies nicht mehr rückgängig machen, obwohl sie seinerzeit gegen diese Regelung dagegen war.
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