Hallo Wilfried,
Ihre Anfrage ist irrelevant, da es keine Wahlmöglichkeit bei der Anrechnung von Rentenzeiten gibt.
Schulzeiten werden angerechnet wenn ich mit meiner Zeit und Arbeitskraft überwiegend Schüler (auch Student) bin. Ein Ferienjob, meist nur einige wenige Wochen im Jahr, ändert nichts daran überwiegend Schüler zu sein.
Der Ferienjob ist sowieso immer zu berücksichtigen, wenn für ihn Rentenbeiträge abgeführt wurden.
Unter Umständen können also beide Sachverhalte nebeneinander vorliegen.
Wichtiger ist die Bewertung der Zeiten. Und da ist es aktuell so, dass Schul- und Studienzeiten nicht mehr bewerte werden. Von daher ist jeder zeitgleich liegende echte Rentenbeitrag ein Schritt nach vorne.