Steinlaus, da kommen Erinnerungen hoch ... :D
Im SGB VI findet sich dazu:
§ 58 (1) "Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte ... nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen haben (Zeiten einer schulischen Ausbildung), insgesamt jedoch höchstens bis zu acht Jahren ..."
§ 207 (1) "Für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, können Versicherte auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen, sofern diese Zeiten nicht bereits mit Beiträgen belegt sind."
Nach Ende der Schulzeit wird die Schule bestätigen, dass bis zum ... die Schule besucht und ggf. abgeschlossen wurde. Das sollte als Nachweis reichen.
Da eine Anrechnungszeit erst mit dem 17. Lebensjahr beginnt, können bis zum 45. Lebensjahr für das Jahr davor (16-17) freiwillige Beiträge eingezahlt werden. Das ist dann hilfreich, wenn es irgendwann darauf ankommt, noch ein paar Monate an Beitragszeiten vorweisen zu können.
Für ein Jahr Mindestbeitrag (12 * 84,15) gibt es ca. 5 Euro monatliche Rente, für ein Jahr Höchstbeitrag (West: 12 * 1187,45) kommen etwa 60 Euro monatliche Rente raus (etwa 2 Entgeltpunkte mal aktuellem Rentenwert von bald 31,03 Euro).