1. Für Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten werden insgesamt maximal 96 Monate an Anrechnungszeiten anerkannt.
Diese Anrechnungszeit fließt in die Gesamtleistungsbewertung ein. Mit einem eigenen Entgeltpunktewert werden allerdings nur Fachschulzeiten belegt. Schul- und Hochschulzeiten werden nicht mehr bewertet.
2. Selbständig Tätige können auf Antrag versicherungspflichtig werden, wenn sie die Versicherungspflicht entweder innerhalb von fünf Jahren nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder dem Ende einer Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften aufgrund dieser Tätigkeit beantragen.
Wenn Sie sich also nach dem 216. Monat befreien haben lassen, können Sie sich innerhalb von fünf Jahren nach Ende der Versicherungspflicht wieder pflichtversichern. Zu beachten ist, dass die Versicherungspflicht auf Antrag nur endet, wenn die selbständige Tätigkeit aufgegeben wird.