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schulzeiten un 400euro job

von jenny27.05.2009 | 18:06
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3 Antworten

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ich habe nur schul und studienzeiten sowie einen geringfügigen 400 euro job ohne aufstockung. erwachsen aus diese zeiten eine rente wegen erwerbsunfähigkeit...oder hätte ich keinen schutz? lg jenny

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jenny,

aus dem geschilderten Sachverhalt erwächst zunächst einmal noch kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Für einen solchen Anspruch müssen zunächst einmal fünf Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Ferner ist es grundsätzlich erforderlich, dass in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt des sogenannten Leistungsfalls, drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Für Berufsanfänger gibt es von dieser Regelung allerdings Abweichungen.

Bei einem Minijob ohne Aufstockung zahlt "nur" der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von derzeit 15 % zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser Pauschalbeitrag begründet den Anspruch nicht. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Beitrag aufzustocken und dadurch vollwertige Beiträge in seinem Versicherungskonto gutgeschrieben zu bekommen.

Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Bei dieser Gelegenheit können Sie uns Ihre bisherigen Schulzeiten mitteilen, damit diese in Ihr Versicherungskonto aufgenommen werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

2 Antworten

Chrisam 27.05.2009 | 18:34
Nein, hierdurch wird kein anspruch begründet.
-_-am 27.05.2009 | 20:03
Wie schon der Begriff "versicherungsfreie Beschäftigung" sagt, werden keine Rentenversicherungsbeiträge entrichtet (im Volksmund auch "Minijob" oder "geringfügige Beschäftigung" genannt). Den Versicherungsschutz für die Risiken "Rente wegen Erwerbsminderung" und "Leistungen zur Teilhabe (Reha)" können Sie aber "hinzukaufen" in dem Sie auf die Versicherungsfreiheit der Beschäftigung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber verzichten (jederzeit für die Zukunft möglich). In dem Fall zahlen Sie 4,9% Ihrer Bruttoentgelte in die Rentenversicherung aus eigener Tasche ein (wird vom Arbeitsentgelt durch den Arbeitgeber einbehalten). Bei haushaltsnahen Dienstleistungen ist es teurer (14,9%). Verdient der Arbeitnehmer regelmäßig weniger als 155 Euro monatlich wird der Aufstockungsbeitrag von mindestens 155 Euro berechnet (Mindestbeitragsbemessungsgrundlage). Mehr unter: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/2__aufstockungR…
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