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schwanger vor der wiedereingliederung

von schrödi07.05.2009 | 15:32
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Ich hab da mal eine Frage und hoffe sehr, dass Ihr mir hier etwas weiter helfen könnt. Ich bin leider berufsunfähig erkrankt und habe gerade die Berufsfindung in einem Berufsbildungswerk abgeschloßen. Schon länger trage ich mich mit dem Gedanken ein Kind zubekommen. Und da ich nun zu Hause bin und es mir gesundheitlich momentan dementsprechen gut geht, würde ich die Familienplanung gerne in Angriff nehmen. Leider traue ich mich nicht so recht dieses Thema bei meinem Reha-Berater anzusprechen, da ich befürchte das mir durch diese Entscheidung Nachteile entstehen könnten bzw. ich nicht weiß welche Mittel mir dann in der Zeit bis zu einer Schwangerschaft zur Verfügung stehen und wer dann für mich zu ständig ist. Ich hoffe sie können mir meine Fragen wenigstens teilweise beantworten damit ich mich etwas auf das Gespräch bei meinem Reha-Berater vorbereiten kann. Mit freundlichen Grüßen die ratlose Schrödi

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Leistungen während der Zeit, in der Sie aufgrund einer Schwangerschaft den gewährten berufsfördernden Maßnahmen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zur Verfügung stehen, sind von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Welche Leistungen für die Dauer Ihres Ausfalles von anderen Behörden und Einrichtungen erbracht werden können, kann hier im Forum leider nicht ausreichend abgeklärt werden. Darüberhinaus ist es ggf. die Fortführung einer begonnenen Reha-Leistung als solche unsicher. Insofern wäre eine begonnene Wiedereingliederung auch für Sie verschenkte Zeit.

Da wäre es sinnvoll, dem Reha-Fachberater von vornherein mit einzubeziehen. Schließlich ist dieser auch trotz Ihrer verständlichen Unsicherheit, was ein persönliches Gespräch mit ihn betrifft, gerade für Ihre Fragen ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen sicherlich nützliche Auskünfte bzgl. der weiteren Vorgehensweise geben kann. Auch steht trotz Ihres Vorhabens die tatsächliche Unterbrechung bzw. Beendigung Ihrer Wiedereingliederung noch nicht fest.

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