Leistungen während der Zeit, in der Sie aufgrund einer Schwangerschaft den gewährten berufsfördernden Maßnahmen bzw. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zur Verfügung stehen, sind von der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich. Welche Leistungen für die Dauer Ihres Ausfalles von anderen Behörden und Einrichtungen erbracht werden können, kann hier im Forum leider nicht ausreichend abgeklärt werden. Darüberhinaus ist es ggf. die Fortführung einer begonnenen Reha-Leistung als solche unsicher. Insofern wäre eine begonnene Wiedereingliederung auch für Sie verschenkte Zeit.
Da wäre es sinnvoll, dem Reha-Fachberater von vornherein mit einzubeziehen. Schließlich ist dieser auch trotz Ihrer verständlichen Unsicherheit, was ein persönliches Gespräch mit ihn betrifft, gerade für Ihre Fragen ein kompetenter Ansprechpartner, der Ihnen sicherlich nützliche Auskünfte bzgl. der weiteren Vorgehensweise geben kann. Auch steht trotz Ihres Vorhabens die tatsächliche Unterbrechung bzw. Beendigung Ihrer Wiedereingliederung noch nicht fest.