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Experten-Antwort

Schwanger während EM-Rente: Melden?

von Anique24.06.2013 | 07:13
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2 Antworten

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Hallo, ist die Geburt eines Kindes der DRV zu melden, wenn man eine befristete EM-Rente bezieht? Reduziert sich die Rente durch den Bezug von Elterngeld? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezieht die Mutter/der Vater einer befristete Rente wegen Erwerbsminderung hat die Geburt des Kindes zunächst keinen Einfluss auf die Höhe der Bruttorente.

Sollte allerdings bisher der Beitragszuschlag i.H.v. 0,25 % zur Pflegeversicherung wegen Kinderlosigkeit von der Rente einbehalten worden sein, sollte die Geburt des Kindes sowohl dem Rentenversicherungsträger als auch der Krankenkasse umgehend mitgeteilt werden. Damit könnte dann der Beitrag zur Pflegeversicherung auf 2,05 % abgesenkt werden.

Erzieht die rentenbeziehende Mutter bzw. der rentenbeziehende Vater das Kind überwiegend oder geben die Eltern eine übereinstimmende Erklärung zugunsten der rentenbeziehenden Mutter bzw. des rentenbeziehenden Vaters ab, können Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt werden. Diese können allerdings erst beim nächsten Leistungsfall berücksichtigt werden. Ein neuer Leistungsfall tritt ein, wenn z.B. die bisher bezogene Rente wegfällt und später erneut eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird oder im Anschluss an die bisherige Rente wegen Erwerbsminderung eine Altersrente gezahlt wird.

Elterngeld stellt im übrigen keinen anrechenbaren Hinzuverdienst auf die Rente wegen Erwerbsminderung dar.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Carmenam 24.06.2013 | 13:08
2 mal nein.
Deutsche Rentenversicherung
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