Hallo!
Ich bekomme volle EM Rente und bin zudem noch bei meinem alten AG angestellt. Die Rente ist befristet bis April 23. Da ich nicht mehr lange Kinder bekommen kann, möchte ich demnächst schwanger werden. Wie kann ich mich hier beraten lassen? Ich möchte meinen Beruf wieder aufnehmen, sollte ich aber vorher schwanger sein - welche Leistungen könnte ich während der Schwangerschaft erhalten? Ist mein AG zuständig?
Danke und freundliche Grüße
Irina
Auch während einer Schwangerschaft kann man arbeiten.
Die Frage ist, ob Sie so gesund sind, dass Sie nach Ablauf der EMR wieder arbeiten können.
Ansonsten schließt eine EMR eine Schwangerschaft nicht aus.
Hier sehe ich nicht wirklich eine rentenrechtliche Fragestellung.
Wird die Rente verlängert, spielt dafür eine Schwangerschaft keine Rolle.
Gehen Sie wieder arbeiten und werden schwanger, ist das nicht das Problem der DRV.
Hallo Irina, für schwangere Frauen gibt es keine besonderen Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer Krankenversicherung bezüglich möglicher Leistungen in Verbindung zu setzen. Für die Zeit nach der Geburt werden von der Rentenversicherung die Zeiten der Kindererziehung durch die Gewährung rentenrechtlicher Zeiten honoriert.
Schwangerschaft ist doch keine Krankheit die Leistungen der Rentenversicherung erforderlich macht.