Hallo Irina, für schwangere Frauen gibt es keine besonderen Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer Krankenversicherung bezüglich möglicher Leistungen in Verbindung zu setzen. Für die Zeit nach der Geburt werden von der Rentenversicherung die Zeiten der Kindererziehung durch die Gewährung rentenrechtlicher Zeiten honoriert.