Hallo Kika,
der Antwort von Rentenschmied kann entsprochen werden. Allerdings möchten Wir hierzu noch beifügen, dass die genannte Mutterschutzfrist tatsächlich auch einen Geldwert hat und mit 100 % des Durchschnittswertes Ihres gesamten Versicherungslebens bewertet wird und Ihnen somit finanziell gesehen kein Nachteil entsteht. Wie auch von Rentenschmied erläutert gibt es dann ab Folgemonat nach Geburt die sogenannte Kindererziehungszeit, die im Umfang, wie von Rentenschmied erläutert, bewilligt wird. Diese Zeit hat ebenfalls einen Geldwert. Sie werden für diesen Zeitraum in etwa so gestellt, als hätten Sie im Durchschnitt des deutschen Arbeitnehmers gearbeitet. Die von Rentenschmied letztgenannte Zeit die sogenannte Kinderberücksichtigungszeit geht wie er richtig dargestellt hat von Geburt des Kindes bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Diese Zeit ist allerdings in der Regel nur ein Lückenfüller und hat nur unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Geldwert für sie.