Hallo,
das Sozialgericht hat mich heute rückwirkend ab 2013 und befristet bis 2017 als voll erwerbsunfähig eingestuft. Nun stellt sich mir die Frage, wie die Hinzuverdienstgrenzen rückwirkend gerechnet werden. Mein Einkommen war im ganzen Zeitraum sehr unterschiedlich, mal einige Monate über der Grenze, mal darunter. Wird nun jeder Monat betrachtet oder der gesamte Jahresdurchschnittsverdienst herangezogen? Wenn ja, dann erhalte ich rückwirkend nichts, wenn monatsweise, dann könnten immerhin einige Monate Anspruch dabei herauskommen.
Für die kommenden 12 Monate wird mir das Urteil nicht viel bringen, da ich zuletzt wegen der gesundheitlichen Belastung sehr wenig gearbeitet habe und jetzt entsprechend niedrige Hinzuverdienstgrenzen beachten muss.
Ein Beispiel: 2014 habe ich drei Monate Krankengeld bezogen, das Bruttogehalt lag bei 1888 Euro, vier Monate habe ich 500 Euro verdient und den Rest des Jahres 1500 Euro. Die Hinzuverdienstgrenze für 2014 lag für mich bei etwa 625/844028 euro, je nach anteiliger Rente (1/4 bis 3/4, volle Rente kommt dann ja eh nicht infrage).
Danke für einen Tipp, wie das gerechnet wird. Ich schätze, die Deutsche Rentenversicherung wird noch lange für den Bescheid brauchen und ich möchte gern wenigstens in etwa abschätzen, was mir das Urteil überhaupt bringt/gebracht hat.