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Schwarzarbeit

von Anonym02.11.2009 | 20:28
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Hallo, ich habe mir von einem rentner (Erwerbsgenindert) das Wohnzimmer neu fliesen lassen. Anstelle der vereinbarten 5,- Euro pro Stunde verlangt er nun das doppelte!!!!! Damit kommt er aber über 400,-Euro Arbeitslohn. Die hat er mir gegenüber selber als Höchstgrenze für zusätzlichen Verdienst gennant. Geht die Rentenversicherung einer Meldung diesbezüglich nach ?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anonym,

dem Beitrag von Wolfgang habe ich eigentlich nichts hinzuzufügen. Außer vielleicht noch folgenden Hinweis: Nicht nur derjenige, der einer Schwarzarbeit nachgeht macht sich strafbar, sondern vor allem auch der, der Sie (als Arbeitgeber) anbietet...

6 Antworten

Wolfgangam 02.11.2009 | 21:15
Hallo Anonym, werten Sie es selbst - sind Sie mit der Arbeit zum (noch) Dumpingpreis zufrieden ? Natürlich würde eine eindeutig Personen bezogene Meldung die 'Fahnder' der DRV auf die Fährte führen ...vielleicht sprechen Sie noch mal mit dem hilfreichen Renten-Geist (obwohl auch ich kein Verständnis dafür habe, wenn EM-Rentner 'schwarz' kassieren bei voller Leistungsfähigkeit - lassen Sie sich eine gegengezeichnete Rechnung für die Arbeit/fürs Finanzamt ausstellen ;-) Gruß w.
Jackam 03.11.2009 | 18:36
@Wolfgang An meinem Beitrag ist nichts falsch. Genau wie eine Haushaltshilfe können Sie jemanden, der bei Ihnen eine andere Tätigkeit aufnimmt, als Minijobber anmelden. Und wenn der Fragesteller von Schwarzarbeit ausgeht, dann meint er mit Sicherheit nicht sich selbst (als Arbeitgeber) und auch nicht den Minijobber, der ursprünglich bei ihm für 5,00 Euro /Stunde jobben wollte, sondern er meint den Mehrverdienst (über 400,00 Euro hinaus), der den EM-Nebenjobber zum 'Schwarzarbeiter' machen könnte, weil es ja zu viel verdient (seiner Ansicht nach). Also Wolfgang: Zuerst Gehirn einschalten, dann schreiben.
B´sonam 04.11.2009 | 08:02
...Touché... Ich hoffe Jack erkennt jetzt, wer wirklich "vor dem Schreiben das Gehirn einschalten sollte" ;o) Schönen Arbeitstag...
Jackam 04.11.2009 | 13:43
@Wolfgang, Sie haben hier Vermutungen in die paar Worte des Fragestellers hinein gelegt, die absolut nicht zur Diskussion standen. Insofern sind Ihre rechtlichen wenns und aber völlig unwichtig. Es ist auch nicht die Rede von einem Werksvetrag mit einen selbständigen EU-Rentner, sondern nur von einer handwerklichen Tätigkeit (Fliesen legen) im Rahmen einer Aushilfe. Und da kann ich beschäftigen im Rahmen einer geringfügigen Tätigkeit, wenn ich will (also eine sogenannte Allroundkraft). Sie haben recht, dass nach jetzigem Recht ein unvorhersehbarer Grund für eine 2malige Überschreitung der 400,00 Euro-Grenze nicht mehr vorliegen muss. Dies ist das einizige, worin Ihre Antwort stichhaltig ist. Und dem einen Mitaplaudierer Ihres Beitrages, der meint am Stil meiner Ausführungen herummäklen zu können, dem empfehle ich einem kritisch den Unsinn zu lesen, den er sellbst hier des öfteren loslässt.
B´sonam 04.11.2009 | 13:57
Sollten sie mit dem "Mitaplaudierer" mich meinen, so bitte ich sie um Konkretisierung, welchen "Unsinn ich des öfteren hier loslasse" ? Und mit Verlaub, Wolfgangs Antwort ist nicht nur in jedem Satz "stichhaltig", sondern fachlich und rechtlich absolut korrekt. Ihre (entschuldigen sie den Ausdruck) hahnebüchenen Ausführungen zu einem Minijobverhältnissen mit einem Fliesenleger der mal schnell das Wohnzimmer fliest entbehren leider jeglicher Realität. Mehr will ich hier jetzt nicht mehr dazu schreiben, der geneigte Leser möge sich selbst ein Bild machen...
Korrektam 06.11.2009 | 08:01
Das einem Tipfehler passieren, ist völlig logisch. Nur wer "ins Lehre läuft" schreibt, Was das einzige 'sachliche'Argument angeht, was Sie vermutlich bringen wollten, läuft leider ins Lehre bei dem liegt es an allem,aber nicht an einem Flüchtigkeitstipfehler. Achso,damit sie auch was lernen,es heisst" ins Leere laufen" ( kommt von leer ). Berufsrenter bin ich übrigens nicht.Bin halt nur nicht zu blöd um richtig zu schreiben.
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