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Experten-Antwort

Schweigepflicht-Datenschutz ?

von diddi 190403.12.2012 | 04:59
2049 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Ich beziehe seit dem 1.4.2011 Rent wegen voller Erwerbsminderung. Diese endet am 31.12.12. Nun habe ich Post von meinem Arbeitgeber bekommen,wegen Wiedereingliederung. Mein Arbeitgeber hatte bei der Rentenversicherung angefragt und nach eine Prognose gefragt. Die RV hat am 20.7.2011 meinem Arbeitgeber folgendes mitgeteilt: Lt. medizinischen Befunden ist es nicht unwahrscheinlich,dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Meine Fragen: Darf die Rentenversicherung so was dem Arbeitgeber mitteilen ? ( Schweigepflicht / Datenschutz ) Kann ich der Rentenversicherung mitteilen,dass ich dieses nicht möchte ? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo diddi1904,

grundsätzlich darf der Rentenversicherungsträger ohne Einwilligung des Versicherten natürlich keine Auskunft über den Gesundheitszustand eines Versicherten geben.

Bei Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit sehen tarifvertragliche Regelungen vor, dass das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezugs ruht. Solche Renten auf Zeit werden dann erbracht, wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Über die Bewilligung einer Rente auf Zeit müsste der Rentenempfänger seinen Arbeitgeber daher in dem o. g. Fall entsprechend informieren, ggf. auch über die Beantragung einer Weitergewährung der Rente. Bei Nachfragen eines Arbeitgebers wird von den Rentenversicherungsträgern daher normaler Weise immer auf den Versicherten verwiesen. Warum in Ihrem Fall anders verfahren wurde, kann ich leider nicht beurteilen. Zur Klärung sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

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3 Antworten

R.A.am 03.12.2012 | 12:44
Ja können Sie.
Angulusam 03.12.2012 | 15:49
Aber ihr AG weiss doch jetzt schon Bescheid. Also was soll das jetzt noch ?
KSCam 03.12.2012 | 16:51
M.E. wieder mal viel Lärm um nichts! Sie haben doch sicherlich bei Rentenbewilligung Ihrem AG mitgeteilt, dass Sie volle Rente mit Befristung bekommen. Dann kann sich der AG doch denken, dass es lt. medizinischen Befunden nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.... wäre es nicht so, hätte es doch eine Dauerrente gegeben......und keine Zeitrenten?
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