Hallo diddi1904,
grundsätzlich darf der Rentenversicherungsträger ohne Einwilligung des Versicherten natürlich keine Auskunft über den Gesundheitszustand eines Versicherten geben.
Bei Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit sehen tarifvertragliche Regelungen vor, dass das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezugs ruht. Solche Renten auf Zeit werden dann erbracht, wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann. Über die Bewilligung einer Rente auf Zeit müsste der Rentenempfänger seinen Arbeitgeber daher in dem o. g. Fall entsprechend informieren, ggf. auch über die Beantragung einer Weitergewährung der Rente. Bei Nachfragen eines Arbeitgebers wird von den Rentenversicherungsträgern daher normaler Weise immer auf den Versicherten verwiesen. Warum in Ihrem Fall anders verfahren wurde, kann ich leider nicht beurteilen. Zur Klärung sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.