Ihre Auskunft ist grottenfalsch. Und Sie wissen das.
Die Klausel im Antrag beinhaltet einen unbegrenzten Personenkreis und UNTERLAGEN. AUSKÜNFTE, die Ärzte nach § 100 SGB X zu erteilen haben, sind keine UNTERLAGEN.
Sachbearbeiter sind fachlich gar nicht in der Lage die notwendigen Fragen zu stellen, um die erforderlichen Auskünfte über med. Tatsachen erhalten zu können.
Dass die RV-Träger Unterlagen benötigen, ist ein Märchen und dient der unzulässigen Datenerhebung auf Vorrat. Und da die Sachbearbeiter und die Ärzte all den Quatsch lesen, kommen Unsummen zusammen, die durch die ineffiziente Vorgehensweise verschwendet werden. Die Renten könnten entsprechend höher sein.
Ein Antragsteller, der also den Wisch der DRV unbegründet vertrauensselig unterschreibt und nicht unmittelbar darauf seine Ärzte anweist, nur erforderliche Auskünfte zu erteilen und diese vorher zur Genehmigung vorzulegen, muß mit nachteiligen Folgen durch die Anspruchabweisungsindustrie der SV-Träger rechnen.
Dass Sie die Seite dieser Industrie vertreten, ist legitim. Ich vertrete die andere Seite.
Die Anweisung an die Ärzte fällt übrigens unter deren Schweigepflicht.
Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser.