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Schweigepflicht für Ärzte

von MiLaNa22.06.2010 | 17:06
3096 Ansichten
30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, gestern war ich im Rathaus um einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das dauerte fast eine ganze Stunde und ich war heilfroh, als ich endlich wieder draußen war. Doch nun plagen mich neue Probleme. Ich habe hier von einem Sozialrechtsexperten gelesen, dass man die behandelnden Ärzte auf gar keinen Fall von ihrer Schweigepflicht entbinden soll. Aber genau das habe ich getan! Kann das nun irgendwelche Folgen für mich haben? Warum steht diese Klausel denn überhaupt im Rentenantrag, wenn man sie nicht akzeptieren soll. Also so ganz verstehe ich das nicht! MfG

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.06.2010 | 14:10

Da "MiLaNa" bereits erklärt hat, dass Ihr Anliegen mit den Antworten von "Rfn" und Woody Woodpecker" zufriedenstellend beantwortet wurde, wird von uns diesen Antworten zugestimmt.

29 Antworten

RFnam 22.06.2010 | 17:46
Lassen Sie sich nicht von diesem selbtsernanntem Sozialrechtsexperten irre machen. Wenn die Ärzte keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen, kann von der Deutschen Rentenversicherung nicht festgestellt werden, ob Sie erwerbsgemindert sind. Das führt zu einem Ablehnungsbescheid wegen mangelnder Mitwirkung bzw. mit einer entsprechenden Begründung.
MiLaNaam 22.06.2010 | 17:52
Na das leuchtet ein und beruhigt mich jetzt aber! Zumal ich mir auch nicht gut vorstellen kann, dass die Rentensachbearbeiter die Befundberichte als Feierabendlektüre mit nach Hause nehmen. Da interessiert sich doch kein normaler Mensch für! Haben Sie vielen Dank! MfG
RFnam 22.06.2010 | 18:05
Da haben Sie Recht, die normalen Mitarbeiter haben genug zu tun und gar kein Interesse und keine Zeit, in den medizinischen Unterlagen herumzustöbern. Einzig die Ärzte im medizinischen Dienst befassen sich damit eingehend und legen daraus eine Erwerbsunfähigkeit fest oder auch nicht.
Woody Woodpeckeram 22.06.2010 | 18:16
Außerdem: die Schweigepflichentbildung heißt ja nicht: Weitergabe an BILD pder RTL, sondern nur soweit, wie für die Feststellung der Erwerbsminderung erforderlich, nur für die damit befassten Stellen.
RFnam 22.06.2010 | 18:21
Genau, und was viele nicht wissen: Alle Angestellten der Deutschen Rentenversicherung werden bei der Anstellung über die Schweigepflicht belehrt und mit Handschlag zur Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtet (wie es im öffentlichen Dienst üblich ist). Für Beamte gibt es eine besondere Vergatterung, die ich aber nicht kenne.
RFnam 22.06.2010 | 18:13
Zusatz: Es gibt formale Rechte, die aus irgendwelchen Gründen gesetzlich geregelt sind, aber deren Wahrnehmung sinnlos ist. Z.B. können Sie jeden Mietänderungsvertrag wegen Mieterhöhung den Sie von Ihrem Vermieter erhalten, ablehnen. Die Folge wäre eine Wohnungskündigung durch den Vermieter, aber ob Sie bis zum Auszugstermin eine gleichwertige, gleichteure bzw. billigere Wohnung finden...
@ Redaktionam 22.06.2010 | 18:38
Kann mal jemand diesen Spinner"Sozialrechtler" hier sperren?!Sein Dummfug den er abläßt,verunsichert nur andere User.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 18:00
Ihre Auskunft ist grottenfalsch. Und Sie wissen das. Die Klausel im Antrag beinhaltet einen unbegrenzten Personenkreis und UNTERLAGEN. AUSKÜNFTE, die Ärzte nach § 100 SGB X zu erteilen haben, sind keine UNTERLAGEN. Sachbearbeiter sind fachlich gar nicht in der Lage die notwendigen Fragen zu stellen, um die erforderlichen Auskünfte über med. Tatsachen erhalten zu können. Dass die RV-Träger Unterlagen benötigen, ist ein Märchen und dient der unzulässigen Datenerhebung auf Vorrat. Und da die Sachbearbeiter und die Ärzte all den Quatsch lesen, kommen Unsummen zusammen, die durch die ineffiziente Vorgehensweise verschwendet werden. Die Renten könnten entsprechend höher sein. Ein Antragsteller, der also den Wisch der DRV unbegründet vertrauensselig unterschreibt und nicht unmittelbar darauf seine Ärzte anweist, nur erforderliche Auskünfte zu erteilen und diese vorher zur Genehmigung vorzulegen, muß mit nachteiligen Folgen durch die Anspruchabweisungsindustrie der SV-Träger rechnen. Dass Sie die Seite dieser Industrie vertreten, ist legitim. Ich vertrete die andere Seite. Die Anweisung an die Ärzte fällt übrigens unter deren Schweigepflicht. Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 18:35
Das mit der Schweigepflichtbelehrung ist ja wohl ein Witz. Das Sozialgeheimnis ist ein wesentlich schwächerer Schutz gegen Mißbrauch als die ärztliche Schweigepflicht, die leider nur von sehr wenigen Regionalträgern intern praktiziert wird, unter anderem von der DRV-Nord und der DRV-Bremen-Oldenburg. Das Reha-Entlassungsberichtsverfahren zeigt, dass die RV-Träger nicht vertrauenswürdig sind. Ist schon schlimm, wenn man den Reha-Ärzten mit dem Staatsanwalt drohen muß, damit die Entlassungsberichte da bleiben, wo sie hingehören und nicht dahin, wo sie nicht hingehören, nämlich in die Hände der Sachbearbeiter und die sozialmedizinischen Dienste der RV-Träger.
MiLaNaam 22.06.2010 | 18:44
Mein Anliegen wurde von @RFn und @Woody Woodpecker zufriedenstellend geklärt. Ihre Ausführungen verwirren mich nur unnötig, weshalb ich sie ignorieren werde! MfG
Wolfgangam 22.06.2010 | 21:30
...Sozialrechtler ist kein Spinner, er vertritt nur eine (rechtlich meist einwandfreie) Extremposition, die es vielen 'normalen' Antragstellern und ebenso normalen Sachbearbeitern/med. Fachpersonal unmöglich machen würde, zeitnah über entsprechende Anträge (zumeist richtig) zu entscheiden. Von gelegentlichen verbalen Hauhammerattacken mal abgesehen ...aber die 'üblichen' Feierabend-User tuen ein Übriges/Provokantes dafür :-) Gruß w.
-_-am 22.06.2010 | 22:12
... es "unmöglich machen würde, zeitnah über entsprechende Anträge (zumeist richtig) zu entscheiden." Damit also doch spinnert, meinen Sie nicht?
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 22:42
Lieber Wolfgang, genießen Sie weiterhin, "Beamtenbashing" ist doch richtig entspannend. Funktioniert allerdings nur, wenn die "Beamten" nicht merken, dass Beamtenmikado gespielt wird.
Wolfgangam 22.06.2010 | 22:19
Hallo -_-, Sie sehen doch auch, dass er eigentlich 'Recht' hat ...nur die Methode fürs Allgemeinvolk ist viel zu weit abhoben und 99 % aller Entscheidungen berührt er nicht - lassen wir ihm das 1 % Spielwiese ...nur leider ist er hier an der falschen Adresse, das sinnwidrige Austoben in jeder entsprechenden Frage. Erkennntnis und Selbstdisziplin - nuja ...ich habe die Ergüsse der letzten Tage dazu richtig genossen - Spiegelbild der Nachteulen eben ;-) Gruß w. ...ich ordne keine spinnerten Attribute ohne Personenkontakt zu ;-)
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 22:33
Allgemein gilt: Verwirrtheitszustände werden spätestens dann in Panik umschlagen, wenn bei einer Akteneinsicht anläßlich eines Widerspruchsverfahrens die Antragsteller erfahren, was denn die lieben behandelnden Doktores so über ihre Simulationsfähigkeiten dem RV-Träger mitgeteilt haben. Insbesondere die Rehaberichte bei erfolgtem Psychologenkontakt (z.B. Krebserkrankung) sind voll davon. Macht nix, das böse Erwachen kommt garantiert. Und da Sie ganz offensichtlich ein Fake sind, habe ich Ihnen auch nicht geantwortet.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 22:14
Wie wäre es denn mal, wenn Sie das, was ich schreibe, substantiiert widerlegen würden? Ach so, können Sie nicht. Ja dann ....
Wolfgangam 22.06.2010 | 22:54
Hallo Sozialrechtler, > Beamtenmikado manche merken die Spitzen nicht mal, wenns am Hintern drückt - so unbeweglich ...hmm, sind Sie doch nicht, da fällt Ihnen doch sicher mehr ein - ein büschen mehr Mühe in Polemik ist da schon gefragt ;-) Gruß w. (nein, nicht mehr, Sie haben die sachliche Ebene verlassen - Sie werden genug Mikados finden ;-) Red: LLL ...lesen lachen löschen bitte :-)
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 22:59
Das, was Sie beschreiben, ist das System DRV, nicht das System Mietrecht, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine Mieterhöhung berechtigt einen Vermieter nicht zur Kündigung. Die Wahrnehmung von Rechten berechtigt keinen SV-Träger zu Sanktionen. Schönes Eigentor, was Sie da geschossen haben. Zeigt allerdings, wie die MA der DRV ethisch gepolt sind. Ich Danke Ihnen für Ihre Ehrlichkeit.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 23:32
Lieber Wolfgang, die Wahrheit ist niemals Polemik, auch wenn manche Wahrheit als Polemik daherkommt. Ich halte es da wie Greser & Lenz mit ihrer knallharten Darstellung der Realitäten unter FAZ.net im Comic-Format. Besonders sehenswert der Käßmanntest.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 23:52
Und wie verträgt sich das reale Verwaltungshandeln mit der Vorschrift des § 35 SGB I? Auch innerhalb der SV-Träger gilt, dass nur Bedienstete auf medizinische Daten zugreifen können, die die Daten benötigen. Kann man nur feststellen: Wieder ein klassisches Eigentor des mutmaßlichen (ex-)DRV-MA RFn.
Sozialrechtleram 22.06.2010 | 23:46
Irrtum Ihrerseits aus Unkenntnis des Textes der pauschalen Erklärung. Macht aber nix. Im Prozess vorm SG werden die Richter Ihnen das erkären.
Useram 23.06.2010 | 06:46
Und jetzt werden Versicherte, die erkennen, dass Ihre Ratschläge den Vorgang nur verlangsamen statt wirklcih was zu bringen, schon als Fakes bezeichnen? Und wieder nehmen Sie sich ganz schön viel raus... grenzt ja schon an Unverschämtheit. Machen Sie sich nicht die Mühe hierauf zu antworten. Wie ich ja schon in einem früheren Faden festgestellt habe sind Sie es nicht wert mit Ihnen zu diskutieren, Sie werden ja nur wieder ausfallend. Ich werde also ab jetzt wieder nichts mehr von Ihnen lesen :-)
Entdeckeram 23.06.2010 | 09:30
Und wieder hat der liebe Sozialrechtler eine Beitrag selbst erfunden, unter einem anderen Namen hier in Forum gestellt, und dann wieder seine tollen Ausführungen gemacht. Das ist schon lustig. und alle gehen darauf ein. Er denkt sich eine Frage aus, beantwortet sie selber und hält sich mit jedem seiner selbstgestrickten Fragen für einen noch tolleren Hecht. Armes Kerlchen
MiLaNaam 23.06.2010 | 11:48
Ich glaube wohl kaum, dass ich mich hier von einem Wichtigtuer wie Ihnen beleidigen lassen muss, Sie Flegel! Wenn Sie tatsächlich so ein Genie wären wie Sie hier immer wieder verlauten lassen, dann frage ich mich, wie es möglich ist, dass Sie sich ständig in diesem Forum aufhalten, anstatt Hilfe suchende Klienten zu betreuen! Ich wünsche Ihnen gute Besserung!
Sozialrechtleram 23.06.2010 | 23:08
Sehr geehrter Experte, und bei Gericht akzeptieren dann die Prozessbevollmächtigten der DRV zähneknirschend die Klausel "unter Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht" an Stelle des Begriffs Sozialgeheimnis oder Datenschutz. Sie wissen sehr genau, so wie unsereins, worin die Unterschiede bestehen und warum das den Antragsteller benachteiligende Kleingedruckte 1. ganz am Ende des Antrags steht und 2. für den Normalbürger ohne juristische Kenntnisse nicht verständlich ist. Nehme ich Ihnen allerdings nicht übel, denn es ist Ihr Job den Vorgesezten zu gehorchen.
Sozialrechtleram 23.06.2010 | 23:16
Aus der Anwendung der Gesetze der Logik ergibt sich die allerhöchstwahrscheinliche Annahme eines Fakes. Aber was soll man denn von düpierten Sachbearbeitern an Logikkenntnissen erwarten können. Die sind doch bereits damit überfordert, dass nicht die Kenntnisgebung eines Sozialgeheimnisses eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern bereits die Schaffung der Möglichkeit zur Kenntnisnahme. Aber seien Sie beruhigt, die Ärzte leiden auch unter Amnesie, wenn es um deren Schweigepflicht geht und Akten lesbar mit dem Namen anderer Patienten auf dem Schreibtisch liegen.
Sozialrechleram 23.06.2010 | 23:23
Fakes fehlt die Aktivlegitimation zum Beleidigen und die Passivlegitimation zum Beleidigtwerden. So simpel kann man Fakes juristisch erledigen. Wenn Sie tatsächlich kein Fake sind, sei Ihnen anempfohlen die §§ 185 ff StGB nebst Kommentierung eingehend zu studieren, damit Sie vielleicht trotz erheblicher intellektueller Defizite erkennen können, wie oft Sie gegen einschlägige Strafbestimmungen verstoßen haben.
Schwere Beleidigungenam 24.06.2010 | 13:34
damit Sie vielleicht trotz erheblicher intellektueller Defizite erkennen können, Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Freude sie hier die User auf übelste beschimpfen. Das sagt auch einiges über ihren Charakter aus. Es ist schade das es sich hier um ein anonymes Forum handelt. Es hätten sicherlich schon viele User Anzeige gegen sie erstattet, denn Ihre Beleidigungen sind wirklich "unterste Schublade".
Wolfgangam 24.06.2010 | 23:02
...nur so nebenbei, intellektuelle Defizite haben oft die, die sie Anderen unterstellen ;-) ...und, Sie haben nicht den Hauch einer Ahnung, ob in einem anonymisiertem Forum/ohne effiziente Zugangskontrolle DER Sozialrechter (als Nick) auch der ist, dem Sie jetzt auf diesen Beitrag Defizite anmarkern - denken Sie mal drüber nach. Das können nicht mal die Forenbetreiber kontrollieren ...nur ausmerzen, was jenseits der 'guten' Sitten hier reinschreibt. Insofern, lassen Sie die Ader am Hals wieder abschwellen, der erhöhte Puls läuft ins Leere - und trägt nur zu weiteren (von Ihnen nicht gewünschten) Reaktionen bei. Wenn Sie sich persönlich betroffen fühlen, gibt es auch HIER Mittel, rechtlich vorzugehen - bis dahin, Ärgern lohnt wirklich nicht, auch wenn ich vielleicht den einen oder anderen Unmut verstehen kann ...wie sagt das Schwein - mach mir die Borke, sich dazwischen zu stellen - eben ... Gruß w. ...und ob ich der 'Echte' bin ? ;-) PS: Beleidigungen als solche haben einen anderen Charakter ...als das subjektive Empfinden 'ich fühl mich verarscht' - mein ja nur. NEHMT DOCH ALLES NICHT SO ERNST ...denk ich nur und fühlt Euch bei jeder kleinen/großen Schnodrigkeit gleich persönlich angegriffen ...auch wenn manche Töne hier den Reizfaktor erhöhen. Wenns den eigenen Blutdruck senkt - na gern ...es lenkt nur von den wirklichen Fachthemen/-fragen für die Besucher hier ab !
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