Schweigepflicht für Ärzte

von
MiLaNa

Hallo,

gestern war ich im Rathaus um einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderungsrente zu stellen. Das dauerte fast eine ganze Stunde und ich war heilfroh, als ich endlich wieder draußen war.
Doch nun plagen mich neue Probleme. Ich habe hier von einem Sozialrechtsexperten gelesen, dass man die behandelnden Ärzte auf gar keinen Fall von ihrer Schweigepflicht entbinden soll. Aber genau das habe ich getan! Kann das nun irgendwelche Folgen für mich haben?

Warum steht diese Klausel denn überhaupt im Rentenantrag, wenn man sie nicht akzeptieren soll. Also so ganz verstehe ich das nicht!

MfG

von
RFn

Lassen Sie sich nicht von diesem selbtsernanntem Sozialrechtsexperten irre machen.
Wenn die Ärzte keine Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen, kann von der Deutschen Rentenversicherung nicht festgestellt werden, ob Sie erwerbsgemindert sind.
Das führt zu einem Ablehnungsbescheid wegen mangelnder Mitwirkung bzw. mit einer entsprechenden Begründung.

von
MiLaNa

Na das leuchtet ein und beruhigt mich jetzt aber!

Zumal ich mir auch nicht gut vorstellen kann, dass die Rentensachbearbeiter die Befundberichte als Feierabendlektüre mit nach Hause nehmen. Da interessiert sich doch kein normaler Mensch für!

Haben Sie vielen Dank!

MfG

von
Sozialrechtler

Ihre Auskunft ist grottenfalsch. Und Sie wissen das.

Die Klausel im Antrag beinhaltet einen unbegrenzten Personenkreis und UNTERLAGEN. AUSKÜNFTE, die Ärzte nach § 100 SGB X zu erteilen haben, sind keine UNTERLAGEN.

Sachbearbeiter sind fachlich gar nicht in der Lage die notwendigen Fragen zu stellen, um die erforderlichen Auskünfte über med. Tatsachen erhalten zu können.

Dass die RV-Träger Unterlagen benötigen, ist ein Märchen und dient der unzulässigen Datenerhebung auf Vorrat. Und da die Sachbearbeiter und die Ärzte all den Quatsch lesen, kommen Unsummen zusammen, die durch die ineffiziente Vorgehensweise verschwendet werden. Die Renten könnten entsprechend höher sein.

Ein Antragsteller, der also den Wisch der DRV unbegründet vertrauensselig unterschreibt und nicht unmittelbar darauf seine Ärzte anweist, nur erforderliche Auskünfte zu erteilen und diese vorher zur Genehmigung vorzulegen, muß mit nachteiligen Folgen durch die Anspruchabweisungsindustrie der SV-Träger rechnen.

Dass Sie die Seite dieser Industrie vertreten, ist legitim. Ich vertrete die andere Seite.

Die Anweisung an die Ärzte fällt übrigens unter deren Schweigepflicht.

Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser.

von
RFn

Da haben Sie Recht, die normalen Mitarbeiter haben genug zu tun und gar kein Interesse und keine Zeit, in den medizinischen Unterlagen herumzustöbern.
Einzig die Ärzte im medizinischen Dienst befassen sich damit eingehend und legen daraus eine Erwerbsunfähigkeit fest oder auch nicht.

von
RFn

Zusatz: Es gibt formale Rechte, die aus irgendwelchen Gründen gesetzlich geregelt sind, aber deren Wahrnehmung sinnlos ist.
Z.B. können Sie jeden Mietänderungsvertrag wegen Mieterhöhung den Sie von Ihrem Vermieter erhalten, ablehnen. Die Folge wäre eine Wohnungskündigung durch den Vermieter, aber ob Sie bis zum Auszugstermin eine gleichwertige, gleichteure bzw. billigere Wohnung finden...

von
Woody Woodpecker

Außerdem: die Schweigepflichentbildung heißt ja nicht: Weitergabe an BILD pder RTL, sondern nur soweit, wie für die Feststellung der Erwerbsminderung erforderlich, nur für die damit befassten Stellen.

von
RFn

Genau, und was viele nicht wissen:
Alle Angestellten der Deutschen Rentenversicherung werden bei der Anstellung über die Schweigepflicht belehrt und mit Handschlag zur Einhaltung des Grundgesetzes verpflichtet (wie es im öffentlichen Dienst üblich ist).
Für Beamte gibt es eine besondere Vergatterung, die ich aber nicht kenne.

von
Sozialrechtler

Das mit der Schweigepflichtbelehrung ist ja wohl ein Witz. Das Sozialgeheimnis ist ein wesentlich schwächerer Schutz gegen Mißbrauch als die ärztliche Schweigepflicht, die leider nur von sehr wenigen Regionalträgern intern praktiziert wird, unter anderem von der DRV-Nord und der DRV-Bremen-Oldenburg.

Das Reha-Entlassungsberichtsverfahren zeigt, dass die RV-Träger nicht vertrauenswürdig sind. Ist schon schlimm, wenn man den Reha-Ärzten mit dem Staatsanwalt drohen muß, damit die Entlassungsberichte da bleiben, wo sie hingehören und nicht dahin, wo sie nicht hingehören, nämlich in die Hände der Sachbearbeiter und die sozialmedizinischen Dienste der RV-Träger.

von
@ Redaktion

Kann mal jemand diesen Spinner"Sozialrechtler" hier sperren?!Sein Dummfug den er abläßt,verunsichert nur andere User.

von
MiLaNa

Mein Anliegen wurde von @RFn und @Woody Woodpecker zufriedenstellend geklärt.

Ihre Ausführungen verwirren mich nur unnötig, weshalb ich sie ignorieren werde!

MfG

von
Wolfgang

...Sozialrechtler ist kein Spinner, er vertritt nur eine (rechtlich meist einwandfreie) Extremposition, die es vielen 'normalen' Antragstellern und ebenso normalen Sachbearbeitern/med. Fachpersonal unmöglich machen würde, zeitnah über entsprechende Anträge (zumeist richtig) zu entscheiden.

Von gelegentlichen verbalen Hauhammerattacken mal abgesehen ...aber die 'üblichen' Feierabend-User tuen ein Übriges/Provokantes dafür :-)
Gruß
w.

von
-_-

... es "unmöglich machen würde, zeitnah über entsprechende Anträge (zumeist richtig) zu entscheiden."

Damit also doch spinnert, meinen Sie nicht?

von
Sozialrechtler

Wie wäre es denn mal, wenn Sie das, was ich schreibe, substantiiert widerlegen würden?

Ach so, können Sie nicht. Ja dann ....

von
Wolfgang

Hallo -_-,

Sie sehen doch auch, dass er eigentlich 'Recht' hat ...nur die Methode fürs Allgemeinvolk ist viel zu weit abhoben und 99 % aller Entscheidungen berührt er nicht - lassen wir ihm das 1 % Spielwiese ...nur leider ist er hier an der falschen Adresse, das sinnwidrige Austoben in jeder entsprechenden Frage. Erkennntnis und Selbstdisziplin - nuja ...ich habe die Ergüsse der letzten Tage dazu richtig genossen - Spiegelbild der Nachteulen eben ;-)

Gruß
w.
...ich ordne keine spinnerten Attribute ohne Personenkontakt zu ;-)

von
Sozialrechtler

Allgemein gilt: Verwirrtheitszustände werden spätestens dann in Panik umschlagen, wenn bei einer Akteneinsicht anläßlich eines Widerspruchsverfahrens die Antragsteller erfahren, was denn die lieben behandelnden Doktores so über ihre Simulationsfähigkeiten dem RV-Träger mitgeteilt haben.

Insbesondere die Rehaberichte bei erfolgtem Psychologenkontakt (z.B. Krebserkrankung) sind voll davon.

Macht nix, das böse Erwachen kommt garantiert.

Und da Sie ganz offensichtlich ein Fake sind, habe ich Ihnen auch nicht geantwortet.

von
Sozialrechtler

Lieber Wolfgang,

genießen Sie weiterhin, "Beamtenbashing" ist doch richtig entspannend. Funktioniert allerdings nur, wenn die "Beamten" nicht merken, dass Beamtenmikado gespielt wird.

von
Wolfgang

Hallo Sozialrechtler,

> Beamtenmikado

manche merken die Spitzen nicht mal, wenns am Hintern drückt - so unbeweglich ...hmm, sind Sie doch nicht, da fällt Ihnen doch sicher mehr ein - ein büschen mehr Mühe in Polemik ist da schon gefragt ;-)

Gruß
w.
(nein, nicht mehr, Sie haben die sachliche Ebene verlassen - Sie werden genug Mikados finden ;-)
Red: LLL ...lesen lachen löschen bitte :-)

von
Sozialrechtler

Das, was Sie beschreiben, ist das System DRV, nicht das System Mietrecht, denn eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine Mieterhöhung berechtigt einen Vermieter nicht zur Kündigung.

Die Wahrnehmung von Rechten berechtigt keinen SV-Träger zu Sanktionen.

Schönes Eigentor, was Sie da geschossen haben. Zeigt allerdings, wie die MA der DRV ethisch gepolt sind.

Ich Danke Ihnen für Ihre Ehrlichkeit.

von
Sozialrechtler

Lieber Wolfgang,

die Wahrheit ist niemals Polemik, auch wenn manche Wahrheit als Polemik daherkommt.

Ich halte es da wie Greser & Lenz mit ihrer knallharten Darstellung der Realitäten unter FAZ.net im Comic-Format.

Besonders sehenswert der Käßmanntest.

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