Nun ist es amtlich: Rentenversicherer hat jahrzehntelanges kriminelles Handeln beendet.
Aus dem Tätigkeitsbericht des S.-H.-Datenschutzbeauftragten:
"4.5.6 Die neue Aktenführung bei der Deutschen Rentenversicherung Nord
Bei einem Rentenversicherungsträger wurden medizinische Daten – eingereichte
Atteste, Gutachten und Untersuchungsberichte – nicht getrennt von
der Verwaltungsakte aufbewahrt, sodass Verwaltungsmitarbeiter ohne medizinische
Ausbildung Zugang zu den zum Teil hochsensiblen Daten der
Antragsteller hatten. Dies ändert sich nun.
Unsere Kollegen vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten stellten die bisherige
Praxis als Erste infrage. Wer eine Rentenleistung aus gesundheitlichen
Gründen beantragt, muss zum Nachweis ärztliche Atteste einreichen, auf deren
Grundlage die Ärzte des sozialmedizinischen Dienstes des Rentenversicherungsträgers
(SMD) ein Gutachten erstellen. Dieses Gutachten ist Grundlage für die
Entscheidung der jeweiligen Leistungsabteilung (Verwaltung). Bislang wurden
alle Unterlagen, also auch die ärztlichen Unterlagen, von den Mitarbeitern der
Leistungsabteilung verwaltet.
Zugegebenermaßen brauchen manche Dinge viel Zeit, aber oft lohnt es sich, einen
langen Atem zu behalten: Nachdem die Landesversicherungsanstalten der Länder
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zur Deutschen
Rentenversicherung Nord fusionierten, übernahm das ULD, unterstützt vom
hiesigen Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren in
enger Absprache mit den Kollegen aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern
die Klärung dieser Frage.
Nach anfänglichem Zögern akzeptierte die Geschäftsführung unser Anliegen.
Zukünftig werden bei der Deutschen Rentenversicherung Nord die Unterlagen
des SMD getrennt von den Akten der Leistungsabteilung geführt. Mitarbeiter der
Leistungsabteilung sollen auf konkrete Anforderung und erst nach Freigabe durch
den SMD nur noch die medizinischen Daten erhalten, die wirklich erforderlich
sind, um über den jeweiligen Antrag entscheiden zu können.
Die Anstrengungen, die die Deutsche Rentenversicherung seitdem unternimmt,
sind ausdrücklich zu loben. Mit großem personellem und finanziellem Aufwand hat die Deutsche Rentenversicherung Nord begonnen, an allen drei Standorten die
Archive und die dort befindlichen Akten neu zu strukturieren. Bei der Trennung
der Aktenbestände werden zugleich Unterlagen, die nicht mehr benötigt werden,
aussortiert und vernichtet. Künftig wird der SMD gesonderte Gutachtenakten
getrennt von der Verwaltungsakte gesichert aufbewahren.
Die Deutsche Rentenversicherung Nord hat auch nicht bei den Papierakten haltgemacht.
Es wurde ein neuartiges Gutachteninformationssystem – GIS – mit
einem ausgeklügelten Berechtigungskonzept entwickelt. Das GIS ermöglicht eine
elektronische Datenerfassung und -speicherung und, was aus Datenschutzsicht
sehr wichtig ist, eine abgestufte Datenweitergabe an die Leistungsabteilung. Wir
haben der Deutschen Rentenversicherung Nord empfohlen, ihre Bemühungen mit
einem Audit bzw. einem Gütesiegel für das GIS zu krönen.
Was ist zu tun?
Das Sozialgeheimnis gilt auch innerhalb eines Sozialleistungsträgers. Nicht
jeder Mitarbeiter darf auf alle Daten zugreifen können. Bei Rentenversicherungsträgern
sind die Datenbestände des sozialmedizinischen Dienstes getrennt
vom Leistungsbereich aufzubewahren.