Sie wollen eine vollständige Kommentierung? Kein Problem:
"Glauben Sie wirklich, dass sich ein Sachbearbeiter "zum Spaß" ein ganzes Gutachten durchliest?"
Wenn ich glauben will, geh ich in die Kirche zur Messe. Was Sachbearbeiter warum tun, entzieht sich meiner Kenntnis. Fakt ist, daß Sachbearbeiter ärztliche Gutachten nicht lesen müssen, weil sie die gar nicht nachvollziehen können. Und wegen § 203 StGB dürfen Ärzte diese die den Sachbearbeitern auch nicht aushändigen.
Ihr Lesen ist also erstens Unfug und 2. verboten!
"es kann auch sein, daß im Prinzip ein Vers. noch mehr als 6 Stunden tgl. arbeiten kann, aber so viele Einschränkungen hat, daß er aufgrund der maßgeblichen Einschränkungen oder vielleicht auch aufgrund des Alters/Nicht-Zumutbarkeit in einem anderen Beruf doch TROTZDEM erwerbsgemindert ist."
Der Arzt ist fachlich einzig und allein derjenige, der das alles in den Leistungsbeurteilungsbögen ankreuzen kann (oder meinen Sie, ich kennte diese Dinger nicht?). Die juristische Beurteilung hat der Verwaltungsmitarbeiter zu treffen.
"Alters/Nicht-Zumutbarkeit in einem anderen Beruf doch TROTZDEM erwerbsgemindert ist."
Wozu brauchen Sie dazu eine Diagnose, die ohnehin wissenschaftlich eine Nullaussage ist.
Können Sie mir sagen, was ein Tumor im Gehirn - klassifiziert vom Röntgenarzt nur im Kernspinntomogramm als Astrozytom - an der rechten Hinterhornwand für Folgen in rentenrechtlicher Hinsicht hat, wenn die Patientin über Lähmungen im rechten Bein klagt?
"Mich würde einmal interessieren, ob in anderen Gebieten - z.B. bei Berufsgenossenschaften, privaten Unfallversicherungen etc. - das gleiche Zinober veranstaltet wird. Dort gibt es auch med. Unterlagen, die mit Sicherheit von der Verwaltung eingesehen werden."
Da gelten andere Rechtsvorschriften.