Das VG hat meine Rentenakte angefordert und die DRV hat sie dem Gericht geschickt. Ich bin überhaupt nicht gefragt worden und eine Schweigepflichtentbindung habe ich auch nicht unterschrieben. Jetzt hat das VG bereits zum 2. Mal meinen RA aufgefordert, das eine Schweigepflichtentbindung ausgestellt wird. Am kommenden Dienstag ist die mündliche Verhandlung. Ich will nicht das Gericht von der Schweigepflicht entbunden wird. Was kann geschehen? ich bin total verunsichert.
Die Hellseher sinfd schon im Feierabend.
Wer will zu so einer Frage ohne jedes Hintergrundwissen denn etwas hilfreiches beitragen?
Kein Mensch im Forum weiß doch um was Sie vor Gericht streiten und was in der Akte stehen könnte, was der Richter nicht wissen soll.
" Ich will nicht das Gericht von der Schweigepflicht entbunden wird"
Und warum wollen Sie das nicht ? Was hindert Sie daran ?
Ich würde es auf jeden Fall machen und alles wird gut. Sonst eher nicht...
Und was ein Richter nicht wissen sollte oder wissen dürfte ist mir nun absolut schleierhaft. Ein Richter darf und muss ALLES wissen um zu einer richtigen Entscheidung zu kommen.
Das Gericht wollte mit Hilfe der Rentenunterlagen meine Dienstunfähigkeit beurteilen.
ja und ?
Das ist doch wohl völlig klar und verständlich... Verstehe ihre Problematik gar nicht.
Geheimniskrämerei und vom Gericht angeforderte Unterlagen zu verheimlichen ist sicher gar nicht gut und wird ihnen zum Schaden gereichen. Geben Sie das frei und gut ist. Machen Sie soch doch nciht mehr Probleme als nötig.
Das sollte ihnen ihr Anwalt auch genau so sagen.
Die Dienstunfähigkeit stellt doch die DRV gar nicht fest.
Ihr spezieller Freund,der Sozialrechtler wird bald erscheinen und Ihnen seine Weisheit verkünden.
Die Dienstunfähigkeit stellt doch die DRV gar nicht fest.
Ja klar , aberr trotzdem können oder sind die med. Unterlagen der DRV über Sie für das Gericht offensichtlich eben wichtig und wollen darum eingesehen werden.
Was haben Sie also zu verbergen ?
Sie machen aus etwas eine Problematik die gar nicht existiert...
Nur die Gefühle haben Schweigepflicht,
leider die Elisabeth begreift das nicht...
Seit wann entscheiden DRV-Gutachter über die Dienstunfähigkeit? Ihr glaubt gar nicht, was ich mir alles für einen Quatsch anhören musste. Eine Entlassung eines Beamten erfolgt nur auf mangelnde Dienstunfähigkeit. Dies ist ein beamtenspezifischer Begriff, der nur von einem Amtsarzt beurteilt werden könnte. Denn über ein spezielles Amt könnte nur ein Amtsarzt das entsprechende Wissen haben. Es ist wirklich nicht lustig, wenn man sich solche Sprüche anhören muss und ich kann damit die Wände tapezieren.
Das ist doch alles richtig. Aber der Herr Richter möchte nun mal die Unterlagen der DRV über Sie einsehen , unter anderem damit dann zu einer Entscheidung wegen ihrer Dienstunfähigkeit zu kommen. Ist das denn so schwer zu verstehen ?
Noch mal : Wenn Sie dem Richter was vorenthalten wird das sicher nicht zu ihrem Vorteil sein. Geben Sie die Schweigepflichterklärung ab und gut is.
Mehr kann man dioch nun wirklich dazu nicht mehr sagen. Ihr Anwalt sollte und wird das ebenso sehen.
Seit wann entscheiden DRV-Gutachter über die Dienstunfähigkeit? Ihr glaubt gar nicht, was ich mir alles für einen Quatsch anhören musste. Eine Entlassung eines Beamten erfolgt nur auf mangelnde Dienstunfähigkeit. Dies ist ein beamtenspezifischer Begriff, der nur von einem Amtsarzt beurteilt werden könnte. Denn über ein spezielles Amt könnte nur ein Amtsarzt das entsprechende Wissen haben. Es ist wirklich nicht lustig, wenn man sich solche Sprüche anhören muss und ich kann damit die Wände tapezieren.
Na Lisbeth, haste wieder Ausgang.
Hallo Pfleger!
Im Märzheft des Rheinischen Ärzteblattes S.10 werden Testpersonen für eine Schizophrenie-Studie gesucht. Es wird auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Machst du mit?
Verschonen Sie bitte das Forum mit diesem Thema - Ihr Problem hat nichts mit Rente oder Altersversorgung zu tun.
Meinetwegen können Sie "rumzicken" und mit dem Gericht "Spielchen" spielen und sich verweigern - ob der Richter sich das von Ihnen gefallen lässt ist allein sein Problem.
Und letztlich natürlich auch Ihres, weil der Richter vielleicht nicht in Ihrem Sinne entscheidet, weil er das Gefühl hat, dass er von Ihnen "verar...t" wird.
Ihr hochbezahlter Anwalt und Sie dürfen natürlich tun und lassen was Sie wollen, ob Sie Erfolg haben, interessiert hier im Forum jedoch keinen. Und wenn Sie wegen der "Schweigepflichtsproblematik" den Prozess verlieren und dann auf den Kosten sitzen bleiben, würde ich das auch nicht bedauern - das hätten Sie sich dann auch wirklich selbst eigebrockt.
Ne, lass mal. Mir ist nicht danach, dich dort persönlich kennen zu lernen.
Hallo Pfleger!
Du kannst da ruhig hingehen, ich komme nicht.
Hallo KSZ!
Wieso meinst du, dass ich den Prozess verliere, wenn ich den Richter nicht von der Schweigepflicht entbinde?
Hallo Pfleger!
Im Märzheft des Rheinischen Ärzteblattes S.10 werden Testpersonen für eine Schizophrenie-Studie gesucht. Es wird auch eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Machst du mit?
Aber Ja doch.
Hallo Pfleger!
Dann meine Info:
http://www.aekno.de/page.asp?pageID=9762&noredir=True
Hallo Pfleger!
Du kannst da ruhig hingehen, ich komme nicht.
Hallo KSZ!
Wieso meinst du, dass ich den Prozess verliere, wenn ich den Richter nicht von der Schweigepflicht entbinde?
Wer dem Gericht nicht alle Tatsachen offenbahrt, welche für eine korrekte Entscheidungsfindung erforderlich sind, muß damit rechnen, daß das Gericht eine Entscheidung in der Sache verweigert.
Nix